Stellungnahme: Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht
15.08.2024
Das Bundesministerium der Justiz hat eine Verbändeabfrage zum Thema „Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht“ durchgeführt. Im Rahmen dieser Abfrage haben Mitglieder der BUJ-Fachgruppe Corporate für den BUJ eine Stellungnahme verfasst. Darin wird u.a. zu den nachstehenden Punkten ausgeführt:
Abbau des Schriftformerfordernisses bei Aufsichtsratsbeschlüssen (§ 108 Abs. 3 AktG)
- Der BUJ unterstützt den Ersatz der Schriftform durch die Textform, um mehr Flexibilität und Effizienz zu ermöglichen.
Beibehaltung der Schriftform bei der Einberufung der Hauptversammlung (§ 122 Abs. 1 Satz 1 AktG)
- Der BUJ spricht sich gegen eine Ersetzung der Schriftform aus, da diese für die rechtliche Sicherheit und Ernsthaftigkeit der Erklärungen entscheidend ist.
Wir danken den Autoren Dr. Peter Hennke und Dr. Jan Christoph Pfeffer für die sehr gute Zusammenarbeit im Rahmen der Stellungnahme.
Die ausführliche Stellungnahme des BUJ finden Sie in der Anlage.