Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz erfolgt die Umsetzung der EU- Hinweisgeberschutzrichtlinie in Deutschland.

Der Deutsche Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen am 16.12.2022. Eine Kommentierung finden Sie hier.

Der BUJ hatte sich u.a. mit Stellungnahmen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Referenten- sowie den Regierungsentwurf wurden seitens des BUJ grundsätzlich begrüßt. Der BUJ forderte Klarstellungen und Konkretisierungen, um Anwendungsfehler in der Praxis zu reduzieren: