Fachgruppe
Arbeitsrecht
Ziel der Fachgruppe Arbeitsrecht ist ein regelmäßiger fachlicher Austausch unter den Arbeitsrechts-Syndici innerhalb des BUJ. Hierzu gehört neben der Bildung eines Netzwerks, der Besprechung aktueller Entscheidungen und Entwicklungen im Arbeitsrecht, ein Austausch zum Umgang der Unternehmen mit aktuellen Herausforderungen und Trends sowie die Definition von Best-Practice-Lösungen.




