Interessenvertretung

Der BUJ bündelt die Stimmen seiner vielfältigen Mitglieder aus Unternehmen aller Größen und Branchen und verschafft ihnen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Gehör. Im Jahr 2011 gegründet hat der BUJ es sich primär zur Aufgabe gemacht, die berufsrechtlichen Interessen der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte zu vertreten, befasst sich aber auch mit allen weiteren fachlichen Fragestellungen, die den Arbeitsalltag von Inhouse-Juristinnen und Inhouse-Juristen betreffen. 

BUJ als Interessenvertretung

Als Stimme der Inhouse-Juristinnen und Inhouse-Juristen ist der BUJ mit seinem Blick aus der Praxis auf aktuelle Regulatorik und Gesetzgebung, auch über berufsrechtliche Fragestellungen hinaus, zum gefragten Akteur geworden. 

Der BUJ äußert sich mit Positionspapieren und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, politischen Positionen, Umsetzungshinweisen von Behörden oder auch Parteiprogrammen. 

Der BUJ ist als Interessenvertretung im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag registriert (Lobbyregisternummer: R001441).

Die Positionen des BUJ orientieren sich an den BUJ-Leitlinien zur Interessenvertretung

Zu Fragen des Berufsrechts der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, speziell der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtanwälte, tritt der BUJ nachdrücklich und dauerhaft für die Interessen seiner Mitglieder ein. 

Zu anderen – rein berufsbezogenen – Themen, mit denen die Mitglieder des BUJ in ihrem Alltag befasst sind, wie z.B. mit Gesetzesentwürfen, politischen Positionen, Umsetzungshinweisen von Behörden oder auch Parteiprogrammen bezieht der BUJ anlassbezogen nach folgenden Kriterien Position: 

  • Der BUJ vertritt keine Branchen- oder individuelle Unternehmensinteressen.  
  • Der BUJ gibt den (politischen) Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus der Praxiserfahrung seiner Mitglieder heraus Hinweise u.a. zu Umsetzungsherausforderungen, Bürokratie-Abschätzungen sowie aus Implementierungen im Unternehmensalltag, (drohenden) Rechtsunsicherheiten oder -widersprüchen und operativen Auslegungsfragen.  
  • Positionen des BUJ werden in einem Meinungsbildungsprozess von im Verband organisierten Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen entwickelt. 

AG Rechtspolitik

Die Positionspapiere und Stellungnahmen des BUJ werden vor allem von der AG Rechtspolitik des BUJ gemeinsam mit den verschiedenen Fachgruppen des BUJ entwickelt. 

Ansprechpartner der AG Rechtspolitik sind von Seiten der BUJ-Geschäftsstelle Dr. Patrick Otto und Michel Grünke.

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Dr. Patrick Otto
Geschäftsführer

+49 151 72878318
patrick.otto@buj-verband.de

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Michel Grünke
Juristischer Referent für politische Kommunikation und Gremienarbeit

+49 170 3859251
michel.gruenke@buj-verband.de

Themen

Berufsrecht der Syndikusrechtsanwält/innen

Als Berufsverband nimmt sich der BUJ berufsrechtlicher Regelungen der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtanwälte an. Neben dem fachlichen Austausch in den Gremien des BUJ brachte sich der Verband im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsverfahren bereits zu Themen des besonderen Anwaltspostfachs (beA), zur Neuregelung des Berufstandes im Zuge der verschiedenen BRAO-Reformen und bspw. auch hinsichtlich der Gesetzgebung zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen ein. Aktuelle Themen und Fragen zum Berufsrecht für Syndikusrechtsanwält/innen kommuniziert der BUJ nach außen und nach innen an die Mitglieder.  

Compliance

Umfangreiche Regulierung stellt Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen regelmäßig vor neue Herausforderungen. Die Fachgruppe Compliance im BUJ setzt sich daher nicht nur für die Steigerung des Bewusstseins compliance-relevanter Themen ein, sondern teilt ihre Ergebnisse und Standpunkte auch mit der AG Rechtspolitik des BUJ. Der BUJ fordert von der Politik praxistaugliche und klare Regelungen im Bereich Compliance, um eine überbordende Regelungslandschaft zu vermeiden und die wirtschaftliche Rentabilität zu sichern. 

Datenschutz

Der BUJ will die Position der Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen weiter stärken. Zudem setzt er sich dafür ein, dass ihre Rolle erweitert wird und sie auch in angrenzenden Rechtbereichen mitberaten dürfen. Denn Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, die als Datenschutzbeauftragte tätig sind, bringen für diese interdisziplinäre Arbeit aufgrund ihrer breiten rechtlichen Ausbildung eine ganzheitliche Sichtweise und damit eine besondere Flexibilität mit.

European Green Deal

Der BUJ begrüßt die Ziele des European Green Deal, fordert jedoch eine Reduzierung der bürokratischen Lasten und eine klare Definition der Sorgfaltspflichten, um die Effektivität und Effizienz der Regelungen zu verbessern. Die Rechtsabteilungen in den Unternehmen brauchen vor allem verhältnismäßige Sorgfaltspflichten in der CSDDD, mehr Synergien zwischen den verschiedenen Regularien und ein schlankes Berichtssystem in der CSRD.

Geldwäscheprävention 

Das Thema Geldwäscheprävention ist auch für die Mitglieder des BUJ von besonderer Bedeutung. Die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets in Deutschland sowie die damit einhergehenden Fragen und Probleme sind Themen, mit denen sich der BUJ befasst und gemeinsam mit seinen ehrenamtlichen Mitgliedern angeht. Um die Entwicklungen der Geldwäschegesetzgebung in Deutschland weiterhin angemessen aus der Berufspraxis heraus begleiten zu können, haben die BUJ-Fachgruppen Berufsrecht und Compliance bereits eine Task Force „Geldwäscherecht“ gegründet.  

Gesellschaftsrecht 

Der BUJ äußert sich ebenfalls zu gesellschaftsrechtlichen Themen und bezieht Stellung zu aktuellen Gesetzesentwürfen. Sei es zu den rechtlichen Fragestellungen rund um die virtuelle Hauptversammlung oder zu Fragen der praktischen Umsetzung, die sich aus der fortschreitenden Digitalisierung des Gesellschaftsrechts ergeben. So brachte der BUJ u.a. die Expertise seiner Mitglieder bezüglich des Abbaus von Schriftformerfordernissen oder auch hinsichtlich notarieller Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht ein.  

Schiedsgerichtsbarkeit

Wenn es um Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland geht, dann werden vor allem Mitglieder der BUJ-Fachgruppe Dispute Resolution in die Arbeit der AG Rechtspolitik einbezogen. Dank des Engagements der BUJ-Mitglieder kann der Verband regelmäßig wichtige Hinweise aus der Praxis liefern und mögliche Fallstricke bei der praktischen Umsetzung aufzeigen. Auf diese Weise versucht der BUJ auch in diesem Themenfeld einen Beitrag für eine praxistaugliche Gesetzgebung zu leisten. 

  • Unsere rechtspolitische Agenda spiegelt die Bedürfnisse unserer Mitglieder wider und bietet konkrete Handlungsempfehlungen für die politische Gestaltung der kommenden Jahre. Wir setzen uns dafür ein, dass die Reformen praxisnah und zukunftsorientiert umgesetzt werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen zu verbessern und die Wirtschaft nachhaltig zu unterstützen.
    Dr. Patrick Otto
    Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V.
  • Das Gesellschaftsrecht sollte weiter modernisiert und entbürokratisiert werden. Aus Sicht der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen wäre eine Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts dringend geboten ebenso wie ein Abbau von Nachhaltigkeitsbürokratie mit immer umfassenderen und die Unternehmen belastenden Berichtspflichten. Eine Reduzierung der Schriftformerfordernisse zugunsten der Möglichkeit der Nutzung einfacher elektronischer Signaturen sowie eine ausgeweitete Nutzungsmöglichkeit notarieller Online-Verfahren sind ebenfalls wünschenswert. Dies würde insgesamt unser Gesellschaftsrecht im Wettbewerb mit anderen Rechtsordnungen und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland stärken.
    Dr. Jan Christoph Pfeffer, LL.M. (Stanford) zum Thema Corporate
    FachgruppenleitungCorporate im BUJ, Syndikusrechtsanwalt, Deutsche Telekom AG
  • Kennzeichen eines funktionierenden Rechtsstaats ist, dass der Staat die vertrauliche Kommunikation zwischen Mandanten und Rechtsanwalt schützt, auch vor sich selbst, namentlich vor staatlichen Ermittlungsbehörden. Dabei darf es keinen Unterschied machen, ob der Rechtsuchende seine Rechtsfrage im privaten oder beruflichen Kontext an einen unternehmensexternen Rechtsanwalt oder an einen unternehmensinternen Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) richtet. Daher steht allen Rechtsanwälten (Syndikusrechtsanwälten) ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht zu.
    Dr. Timo Hermesmeier zum Thema Berufsrecht
    Mitglied der Fachgruppe Berufsrecht, Prokurist, Office of General Counsel & Risk Management (OGC/RM), PwC
  • Das Recht in die Unternehmen hineinzutragen ist Kernaufgabe des Syndikusrechtsanwalts. Dies setzt auch voraus, dass Mitarbeitende sich bei Missständen im Unternehmen vertrauensvoll an den Syndikus wenden können. Dies gelingt nur, wenn der Syndikus in der Folge auch dieses in ihn gesetzte Vertrauen verwirklichen kann. Hierzu muss er im Bereich des Zeugnisverweigerungsrechts und dem daraus abgeleiteten Beschlagnahmeverbot gerade bei unternehmensinternen Ermittlungen Schutz genießen.
    Dr. Martin Petrasch zum Thema Berufsrecht
    Fachgruppenleitung Compliance im BUJ, Chief Counsel Compliance, Head of Investigations and Regulatory, Siemens AG
  • Der BUJ sieht Handlungsbedarf und vor allem Möglichkeiten des Bürokratieabbaus im Bereich der syndikusrechtsanwaltlichen Zulassungsvorschriften. Insbesondere bei internen Wechseln und Tätigkeitsänderungen besteht vielfach Rechtsunsicherheit, ob diese wesentlich oder unwesentlich sind. Der BUJ fordert eine für die Rechtsanwaltskammern und insbesondere für die DRV Bund rechtlich bindende Festlegung in Form eines Kataloges mit typischerweise wesentlichen und unwesentlichen Tätigkeitsänderungen.
    Andreas Dietzel zum Thema Berufsrecht
    Fachgruppenleitung Berufsrecht im BUJ, Rechtsanwalt, Syndikusanwalt der Siemens AG i.R.
  • Der BUJ setzt sich für eine moderne und vor allem praxistaugliche Ausgestaltung der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland ein. Auch in der 21. Legislaturperiode sehen wir den Gesetzgeber in der Pflicht in diesem Bereich zeitgemäße Regelungen zu gestalten, die das Vertrauen in die Schiedsgerichtsbarkeit weiter stärken, internationale Standards berücksichtigen und effiziente Verfahren ermöglichen.
    Glenn Baumgarten, LL.M., zum Thema Dispute Resolution
    Fachgruppenleitung Dispute Resolution im BUJ, Syndikusrechtsanwalt / Senior Counsel, Deutsche Telekom AG
  • Durch noch klarere gesetzliche Vorgaben, in der Gesetzeslandschaft aufeinander abgestimmte Regelungen und Leitplanken sind wir Unternehmensjurist/-innen in der Lage, Compliance-Maßnahmen rechtssicher in den Unternehmen implementieren und bei den Mitarbeitenden damit Akzeptanz und eine Kultur werteorientierten Handelns zu schaffen. Der Gesetzgeber sollte daher weiter daran arbeiten, Grundlagen dafür zu schaffen, dass Unternehmen robuste sowie wirksame Compliance-Mechanismen intern weiter fördern und ausbauen können.
    Dr. Martin Petrasch zum Thema Compliance
    Fachgruppenleitung Compliance im BUJ, 
Chief Counsel Compliance, Head of Investigations and Regulatory, Siemens AG
  • Die Rolle der Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen darf nicht eingeschränkt, sondern muss weiter gestärkt werden. Interne Datenschutzbeauftragte sind Business Enabler und sollten in angrenzenden Rechtsbereichen mitberaten dürfen, um Synergieeffekte in den Unternehmen zu schaffen.
    Hannah Seiffert zum Thema Datenschutz
    Fachgruppenleitung Datenschutz im BUJ, 
Syndikusrechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte, Computacenter AG & Co oHG
  • Wir befürworten die Zielsetzungen des European Green Deal im Bereich der Menschenrechte und Umweltstandards ausdrücklich, sehen jedoch – trotz erstem guten Omnibus-Paket der EU-Kommission – weiterhin Anpassungsbedarf, v.a. mehr Synergien zwischen den verschiedenen Regularien im Bereich der Sorgfaltspflichten und ein schlankes Berichtssystem in der CSRD.
    Denise Kühn-Rittirsch, LL.M., zum Thema European Grean Deal
    Mitglied der AG Rechtspolitik im BUJ, Syndikusrechtsanwältin, ANDREAS STIHL AG & Co. KG

 

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