Interessenvertretung
Der BUJ bündelt die Stimmen seiner vielfältigen Mitglieder aus Unternehmen aller Größen und Branchen und verschafft ihnen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Gehör. Im Jahr 2011 gegründet hat der BUJ es sich primär zur Aufgabe gemacht, die berufsrechtlichen Interessen der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte zu vertreten, befasst sich aber auch mit allen weiteren fachlichen Fragestellungen, die den Arbeitsalltag von Inhouse-Jurist/-innen betreffen.
BUJ als Interessenvertretung
Als Stimme der Inhouse-Jurist/-innen ist der BUJ mit seinem Blick aus der Praxis auf aktuelle Regulatorik und Gesetzgebung, auch über berufsrechtliche Fragestellungen hinaus, zum gefragten Akteur geworden.
Der BUJ äußert sich mit Positionspapieren und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, politischen Positionen, Umsetzungshinweisen von Behörden oder auch Parteiprogrammen.
Der BUJ ist als Interessenvertreter im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag registriert (Lobbyregisternummer: R001441).
Die Positionen des BUJ orientieren sich an den BUJ-Leitlinien zur Interessenvertretung
Zu Fragen des Berufsrechts der Unternehmensjurist/-innen, speziell der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtanwälte, tritt der BUJ nachdrücklich und dauerhaft für die Interessen seiner Mitglieder ein.
Zu anderen – rein berufsbezogenen – Themen, mit denen die Mitglieder des BUJ in ihrem Alltag befasst sind, bezieht der BUJ anlassbezogen nach folgenden Kriterien Position:
- Der BUJ vertritt keine Branchen- oder individuelle Unternehmensinteressen.
- Positionen des BUJ werden in einem Meinungsbildungsprozess
von im Verband organisierten Unternehmensjurist/-innen aus der AG Rechtspolitik und den Fachgruppen entwickelt. - Der BUJ gibt den (politischen) Entscheidungsträger/-innen aus der Praxiserfahrung seiner Mitglieder heraus Hinweise u.a. zu Umsetzungsherausforderungen, Bürokratie-Abschätzungen sowie aus Implementierungen im Unternehmensalltag, (drohenden) Rechtsunsicherheiten oder -widersprüchen und operativen Auslegungsfragen.
AG Rechtspolitik
Die Positionspapiere und Stellungnahmen des BUJ werden vor allem von der AG Rechtspolitik des BUJ gemeinsam mit den verschiedenen Fachgruppen entwickelt.
Ansprechpartner der AG Rechtspolitik sind von Seiten der BUJ-Geschäftsstelle Dr. Patrick Otto und Michel Grünke.
Dr. Patrick Otto
Geschäftsführer
+49 151 72878318
patrick.otto@buj-verband.de
Michel Grünke
Juristischer Referent für politische Kommunikation und Gremienarbeit
+49 170 3859251
michel.gruenke@buj-verband.de
Berufsrecht der Syndikusrechtsanwält/innen
Als Berufsverband nimmt sich der BUJ berufsrechtlicher Regelungen der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtanwälte an. Neben dem fachlichen Austausch in den Gremien des BUJ brachte sich der Verband im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsverfahren bereits zu Themen des besonderen Anwaltspostfachs (beA), zur Neuregelung des Berufstandes im Zuge der verschiedenen BRAO-Reformen und bspw. auch hinsichtlich der Gesetzgebung zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen ein. Aktuelle Themen und Fragen zum Berufsrecht für Syndikusrechtsanwält/–innen kommuniziert der BUJ nach außen und nach innen an die Mitglieder.
Geldwäscheprävention
Das Thema Geldwäscheprävention ist auch für die Mitglieder des BUJ von besonderer Bedeutung. Die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets in Deutschland sowie die damit einhergehenden Fragen und Probleme sind Themen, mit denen sich der BUJ befasst und gemeinsam mit seinen ehrenamtlichen Mitgliedern angeht. Um die Entwicklungen der Geldwäschegesetzgebung in Deutschland weiterhin angemessen aus der Berufspraxis heraus begleiten zu können, haben die BUJ-Fachgruppen Berufsrecht und Compliance bereits eine Task Force „Geldwäscherecht“ gegründet.
Gesellschaftsrecht
Der BUJ äußert sich ebenfalls zu gesellschaftsrechtlichen Themen und bezieht Stellung zu aktuellen Gesetzesentwürfen. Sei es zu den rechtlichen Fragestellungen rund um die virtuelle Hauptversammlung oder zu Fragen der praktischen Umsetzung, die sich aus der fortschreitenden Digitalisierung des Gesellschaftsrechts ergeben. So brachte der BUJ u.a. die Expertise seiner Mitglieder bezüglich des Abbaus von Schriftformerfordernissen oder auch hinsichtlich notarieller Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht ein.
Schiedsgerichtsbarkeit
Wenn es um Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland geht, dann werden vor allem Mitglieder der BUJ-Fachgruppe Dispute Resolution in die Arbeit der AG Rechtspolitik einbezogen. Dank des Engagements der BUJ-Mitglieder kann der Verband regelmäßig wichtige Hinweise aus der Praxis liefern und mögliche Fallstricke bei der praktischen Umsetzung aufzeigen. Auf diese Weise versucht der BUJ auch in diesem Themenfeld einen Beitrag für eine praxistaugliche Gesetzgebung zu leisten.
Sie möchten noch mehr über den BUJ, seine Positionen und Themen erfahren? Das Team der Geschäftsstelle freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.