Interessenvertretung
Der BUJ bündelt die Stimmen seiner vielfältigen Mitglieder aus Unternehmen aller Größen und Branchen und verschafft ihnen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Gehör. Im Jahr 2011 gegründet hat der BUJ es sich primär zur Aufgabe gemacht, die berufsrechtlichen Interessen der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte zu vertreten, befasst sich aber auch mit allen weiteren fachlichen Fragestellungen, die den Arbeitsalltag von Inhouse-Juristinnen und Inhouse-Juristen betreffen.
Grundlagen der Interessenvertretung
Die Positionen des BUJ orientieren sich an den BUJ-Leitlinien zur Interessenvertretung
- Der BUJ vertritt keine Branchen- oder individuelle Unternehmensinteressen.
- Der BUJ gibt den (politischen) Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus der Praxiserfahrung seiner Mitglieder heraus Hinweise u.a. zu Umsetzungsherausforderungen, Bürokratie-Abschätzungen sowie aus Implementierungen im Unternehmensalltag, (drohenden) Rechtsunsicherheiten oder -widersprüchen und operativen Auslegungsfragen.
- Positionen des BUJ werden in einem Meinungsbildungsprozess von im Verband organisierten Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen entwickelt.
AG Rechtspolitik

Dr. Patrick Otto
Geschäftsführer
+49 151 72878318
patrick.otto@buj-verband.de

Jan Bremer
Leiter der EU-Repräsentanz
+49 170 2433028
jan.bremer@buj-verband.de
Berufsrecht der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte
Als Berufsverband nimmt sich der BUJ den berufsrechtlichen Belangen der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtanwälte an. Neben dem fachlichen Austausch in der Fachgruppe Berufsrecht bringt sich der BUJ derzeit rechtspolitisch hinsichtlich der Schaffung einer statusbezogenen Zulassung für Syndikusrechtsanwält/innen unter Abkehr von der bisherigen tätigkeitsbezogenen Zulassung sowie der Einführung eines Legal Professional Privilege (Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeschutz) für Syndikusrechtsanwält/innen ein.
Compliance und Geldwäscheprävention
Umfangreiche Regulierung stellt Unternehmen und ihre Rechts- und Complianceabteilungen regelmäßig vor neue Herausforderungen. Die Fachgruppe Compliance setzt sich sowohl für die Steigerung des Bewusstseins compliancerelevanter Themen gegenüber Politik und Aufsichts- sowie Verfolungsbehörden ein als auch für eine maßvolle und praxistaugliche Gesetzgebung für die Compliance-Organisation von Unternehmen. Aus Sicht des BUJ ist es besonders wichtig, Compliance effektiv und effizient im Unternehmen zu managen und das sogenannte Gold-Plating zu vermeiden, also die überobligatorische Umsetzung europäischen Rechts. Im Bereich der Geldwäscheprävention setzt sich der BUJ für eine klare Differenzierung und Abstufung von finanz- und realwirtschaftlichen Unternehmen ein.
Gesellschaftsrecht
Der BUJ äußert sich zu gesellschaftsrechtlichen Themen und bezieht Stellung zu aktuellen Gesetzesentwürfen. Sei es zu den rechtlichen Fragestellungen rund um die virtuelle Hauptversammlung oder zu Fragen der praktischen Umsetzung, die sich aus der fortschreitenden Digitalisierung des Gesellschaftsrechts ergeben. So brachte der BUJ u.a. die Expertise seiner Mitglieder bezüglich des Abbaus von Schriftformerfordernissen oder auch hinsichtlich notarieller Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht ein.
Justiz
Eine starke Justiz ist aus Sicht des BUJ ein essentieller Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats. Aus Sicht der Unternehmen ist es wichtig, dass Gerichts- und Schiedsverfahren zeit- und ressourceneffizient geführt werden und international anschlussfähig sind. Der BUJ hat daher seit ihrer Einführung die Commercial Courts und Commercial Chambers positiv begleiten und bietet hierzu regelmäßige Austauschformate an. Ebenso hat der BUJ seine Expertise bei der Reform des Schiedsverfahrensrechts eingebracht. Aktuell arbeitet der BUJ an der Zukunft der Kammer für Handelssachen mit.
Unternehmensberichts- und Transparenzpflichten
Die europäische Gesetzgebung der vergangenen Jahre war von immer komplexeren Unternehmensberichts- und Transparenzpflichten vor allem im Bereich der Nachhaltigkeit geprägt. Dies hat dazu geführt, dass Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen inzwischen erhebliche interne Ressourcen auf die Erfüllung dieser Pflichten aufwenden müssen. Teilweise wird mehrfach nach immer wieder geänderten Standards berichtet. Der BUJ setzt sich für eine sachgerechte Begrenzung von Berichts- und Transparenzpflichten auf das notwendige Maß unter vollständigem Abbau von Mehrfachberichtspflichten ein.
Bürokratieabbau und Simplifizierung
Die nationale und europäische Politik hat sich seit Jahrzehnten das Ziel des Bürokratieabbaus gesetzt. Tatsache ist allerdings, dass die Bürokratie in den vergangenen Jahren immer weiter angewachsen ist. Inzwischen hat sich auf beiden Ebenen eine stärke Einsicht zur Simplifizierung durchgesetzt. Der BUJ unterbreitet hierzu konkrete Vorschläge auf der Praxis heraus.
Digital- und Technologieregulierung
Die Digital- und Technologieregulierung hat in den letzten Jahren einen beispiellosen Höhenflug erfahren. Mit dem AI Act, dem Data Act, der NIS-2-Richtlinie, dem Cyber Resilience Act und vielen anderen Regelwerken sind teilweise neue Rechtsgebiete entstanden und die bestehende Regulierung hat sich insgesamt deutlich verkompliziert. Der BUJ unterbreitet hierzu gegenüber Politik und Aufsichtsbehörden Vorschläge für eine praxistaugliche Umsetzung.
Sie möchten noch mehr über den BUJ, seine Positionen und Themen erfahren? Das Team der Geschäftsstelle freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

