BUJ-Stellungnahme zum BMJ-Referentenentwurf zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleitungen

 

24.06.2022

Das Bundesministerium der Justiz hat am 6. Mai 2022 seinen Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Mit diesem sollen u. a. die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Bisher obliegt diese den Landesjustizverwaltungen. Darüber hinaus werden Bußgeldvorschriften für unbefugte Rechtsdienstleistungen geändert und berufsrechtliche Aspekte neu geregelt.

Dem RefE in der vorliegenden Form hat der BUJ grundsätzlich zugestimmt. Die BUJ-Stellungnahme vom 16. Juni 2022 bezieht zu Einzelfragen des RefE konkret Stellung und enthält punktuell konkrete Änderungsvorschläge.

Der BUJ regt insbesondere im Kontext der Änderung des § 45 BRAO-RefE eine Prüfung dahingehend an, dass auch wissenschaftlichen Mitarbeiter, die das 2. Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben und weiterhin als wissenschaftliche bzw. juristische Mitarbeiter in Kanzleistrukturen tätig sind, auch weiterhin keinem Tätigkeitsverbot unterliegen, sofern sie sich nicht als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin zulassen.

Die BUJ-Stellungnahme zum RefE können Sie hier abrufen.