Mitgliedschaft im BUJ

Als Berufsverband ist die Mitgliedschaft Inhouse-Juristinnen und -Juristen vorbehalten. Jedes Mitglied – egal ob als sogenanntes Vollmitglied oder Gruppenmitglied – wird persönlich Mitglied. So kann sichergestellt werden, dass der Austausch und die Meinungsbildung im Verband jederzeit branchen- und unternehmensunabhängig erfolgt. Im Folgenden finden Sie Informationen rund um Ihre Mitgliedschaft. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle in Berlin.

 

Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:

 
 
 
 

Noch nicht Mitglied? Sie haben Interesse an Fachexpertise und Austausch auf Augenhöhe? Dann werden Sie jetzt Mitglied in Ihrem Berufsverband und profitieren Sie von allen Vorteilen der BUJ Mitgliedschaft.

 

Falls Sie Fragen oder Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, helfen wir Ihnen gerne unter der 030-206 41 49 43 und per Mail mitgliederverwaltung@buj-verband.de weiter.

Vorteile
 
 
Satzung und Beitragsordnung

BUJ-Satzung

BUJ-Beitragsordnung

Sie möchten noch mehr über den BUJ, seine Ziele, Organe, Mitglieder und Partnerschaften erfahren? Das Team der Geschäftsstelle freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.