Mitgliedschaft
Als Berufsverband ist die Mitgliedschaft Inhouse-Juristinnen und Juristen vorbehalten. Jedes Mitglied – egal ob als sogenanntes Vollmitglied oder Gruppenmitglied – wird persönlich Mitglied. So kann sichergestellt werden, dass der Austausch und die Meinungsbildung im Verband jederzeit branchen- und unternehmensunabhängig erfolgt. Im Folgenden finden Sie Informationen rund um Ihre Mitgliedschaft. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle in Berlin.
Es dreht sich also alles um SIE: die Unternehmensjuristin beziehungsweise den Unternehmenjuristen.
Wann können Sie Mitglied werden?
c. die in ihrer beruflichen Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber mit juristischen Fragen betraut ist, ohne dabei jedoch in erster Linie Dritte zu beraten, die nicht ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber, mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder verbundenen Unternehmen vergleichbare Personen oder Personenvereinigungen sind.
Entsprechendes gilt für die Beratung von Mitgliedern der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, die als "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" oder „Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)“ zugelassen sind, erfüllen grundsätzlich die vorgenannten Kriterien.
Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft:
Vollmitgliedschaft, § 4 BUJ-Satzung
Sie werden direkt und ohne Umweg über Ihren Arbeitgeber Mitglied im BUJ. Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft können Sie wählen, ob Sie über ihre privaten oder geschäftlichen Kontaktdaten vom BUJ kontaktiert werden möchten.
Zum Beitrag:
Vollmitglieder zahlen einen Regelbeitrag pro Kalenderjahr. Dieser beträgt pro Kalenderjahr in den ersten 5 Jahren 50 €, in den nächsten 5 Jahren 120 € und danach 175 €, gerechnet jeweils nach dem früheren der folgenden Zeitpunkte: Zulassung zur Anwaltschaft oder Aufnahme der Berufstätigkeit als Jurist.
Gruppenmitgliedschaft, § 5 BUJ-Satzung
Wenn Sie mit Kolleg/innen Ihres Unternehmens, Stiftung, Verband, Institution, Körperschaft oder diplomatischen Vertretung gemeinsam Mitglied werden möchten und Ihr Arbeitgeber, für den Sie hauptberuflich tätig sind, Interesse daran hat, Sie hierbei zu unterstützen, ist die Gruppenmitgliedschaft für Sie die richtige Wahl.
Voraussetzung ist: Die Gruppe muss aus mindestens drei Unternehmensjurist/innen bestehen. Dann kann Ihr Arbeitgeber alle dieser Gruppe angehörigen Unternehmensjurist/innen dem BUJ gegenüber benennen und Sie erhalten alle Ihren individuellen Mitgliedsantragslink von der Geschäftsstelle zugesandt.
Zum Beitrag:
Der Arbeitgeber erhält „Gruppenrabatt“ und zahlt pro benanntem Unternehmensjuristen einen Jahresbetrag in Höhe von 110 €.
Weitere Mitgliedschaftsarten:
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Wenn Sie noch in der Ausbildung sind, können Sie auch bereits Mitglied werden: Rechtsreferendare zahlen einen Regelbetrag in Höhe von 50 € pro Kalenderjahr.
- Juristischen Personen stehen die Möglichkeiten der Fördermitgliedschaft offen. Sprechen Sie uns gern an.
Noch nicht Mitglied? Sie haben Interesse an Fachexpertise und Austausch auf Augenhöhe? Dann werden Sie jetzt Mitglied in Ihrem Berufsverband und profitieren Sie von allen Vorteilen der BUJ Mitgliedschaft.
Falls Sie Fragen oder Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, helfen wir Ihnen gerne unter der 030-206 41 49 43 und per Mail mitgliederverwaltung@buj-verband.de weiter.
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im BUJ, würden aber gern erst einmal an einer Sitzung einer Fach- oder Regionalgruppe oder einem BUJ-Talk teilnehmen?
Wir laden Sie ein, dies im Rahmen einer einmaligen Schnupperteilnahme zu tun. Schreiben Sie uns hierfür eine Mail an kontakt@buj-verband.de und wir kümmern uns darum.
Fachinformationen für die
Inhouse-Praxis

Der BUJ bietet allen seinen Mitgliedern Informationen zu aktueller Gesetzgebung, Themen & Trends. Dies geschieht vor allem in seinen derzeit 34 Fach- und Regionalgruppen, aber auch im Rahmen des Unternehmensjuristenkongresses sowie fokussierter Fortbildungsformate, die speziell für die Bedürfnisse von Inhouse-Juristinnen und Juristen entwickelt werden. Ergänzt wird dies noch um das alle zwei Monate erscheinende Mitgliedermagazin „Unternehmensjurist - Zeitschrift für Inhouse-Juristinnen und -Juristen im BUJ“, das allen Mitgliedern kostenfrei zugesandt wird.
Interessensvertretung – berufsrechtlich und berufsbezogen

Ziel der Verbandsarbeit ist es, sich im gesellschaftlichen und politischen Umfeld Gehör zu verschaffen, um das Ansehens des Berufsstandes stetig auszubauen und zu steigern. Zu Fragen des Berufsrechts der Unternehmensjuristen, speziell dem der Syndikusrechtsanwälte, tritt der BUJ nachdrücklich und dauerhaft für die Interessen seiner Mitglieder ein. Zu anderen – rein berufsbezogenen–Themen, mit denen die Mitglieder des BUJ in ihrem Alltag befasst sind, wie z.B. mit aktuellen Gesetzentwürfen bezieht der BUJ anlassbezogen Position.
Zahlreiche kostenlose Events für Mitglieder

Als BUJ-Mitglied profitieren Sie von kostenlosen Fort- und Weiterbildungsformaten. Dazu zählen der Unternehmensjuristenkongress und eine Vielzahl an unterschiedlichen Summits. Die Events gestaltet der BUJ gemeinsam mit den Fachgruppen des Verbandes sowie den Strategischen Partnern. Praxisorientierte Beiträge und Expertise aus namhaften Kanzleien ergänzen sich und bilden die Grundlage für einen Fachaustausch unter Kolleginnen und Kollegen. Seien Sie mit dabei.
Fortbildungen und Lehrgänge

Immer auf dem Laufenden zu bleiben, ist für Inhouse-Juristinnen und Juristen elementar. Die Diskussionen in den Fach- und Regionalgruppen ergänzend bietet der BUJ - zum Teil gemeinsam mit seinen Strategischen Partnern - Fortbildungen in verschiedenen Formaten an. Kern sind die fachlich fokussierten Summits sowie die BUJ-Zertifikatslehrgänge - Mitglieder erhalten hier einen Sonderpreis. Im Unterschied zu vielen Fortbildungsformaten von kommerziellen Anbietern werden alle Fortbildungsangebote des BUJ aus der Perspektive der Inhouse-Rechtsabteilung heraus konzipiert; sie haben nicht die Vorstellung und den Verkauf von Dienstleistungen oder Produkten im Fokus.
Networking unter Kolleginnen und Kollegen

Der BUJ bietet seinen Mitgliedern vielfältige Plattformen zum persönlichen und fachlichen Austausch - auf Augenhöhe mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Unternehmen und Institutionen. Mit 14 Regionalgruppen erstreckt sich bundesweit ein großes Netzwerk, in dem Inhouse-Juristinnen und Juristen regional den vertrauensvollen Austausch untereinander pflegen. In den derzeit 20 Fachgruppen tauschen sich BUJ-Mitglieder vor allem mit denjenigen Kolleginnen und Kollegen aus, die mit den gleichen Themen befasst sind.
BUJ Unternehmenskongress

Der Unternehmensjuristenkongress – kurz UJK – ist das jährliche Fachkongress der Inhouse-Juristinnen und Juristen in Berlin. In zwei Kongresstagen werden anhand vieler Keynotes, Diskussionen und Fachsessions aktuelle Themen aus Gesetzgebung und Inhouse-Praxis diskutiert. Neben der hohen fachlichen Qualität der Themen freuen wir uns jedes Jahr auf hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Unternehmen und Politik. Der Vorabend des UJK ist zudem jedes Jahr der Diskussion mit hochrangigen Rechtspolitikern aus dem Bundestag gewidmet. Netzwerkabend und Gala-Dinner runden das Kongresserlebnis ab.
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