BUJ-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

 

11.03.2022

Der BUJ begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vom 9. Februar 2022 ausdrücklich und ermutigt den Gesetzgeber, dieses Reformvorhaben möglichst zügig umzusetzen. Der Gesetzgeber hat bereits zu Beginn der COVID-19-Pandemie durch schnelles, überlegtes Handeln die virtuelle Hauptversammlung eingeführt. Sie hat sich als äquivalente Alternative zu einer Präsenzhauptversammlung gut bewährt.

In den vergangenen zwei Jahren zeigten sich deutlich die Vorteile der virtuellen Hauptversammlung im Vergleich zu einer Präsenz-Hauptversammlung, auf die sich Aktiengesellschaften in Deutschland zuvor beschränken mussten. So nimmt an einer virtuellen Hauptversammlung eine weitaus größere Zahl der Aktionäre auch aktiv teil, indem sie Fragen zu Gegenständen der Tagesordnung stellen. Im virtuellen Format der Hauptversammlung bedarf es – wie bei der Hauptversammlung der physisch anwesenden Aktionäre und Bevollmächtigten – bestimmter, möglichst klarer Regelungen mit dem Ziel, die Hauptversammlung inhaltlich und zeitlich in dem notwendigen und angemessenen Rahmen durchzuführen. Vor diesem Hintergrund hat der BUJ in seiner Stellungnahme auf Basis der praktischen Erfahrungswerte seiner Mitglieder konkrete Vorschläge zu dem Referentenentwurf vorgelegt.