Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

 

15.03.2024

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Mitglieder der BUJ-Fachgruppe Dispute Resolution haben zu diesem Entwurf für den BUJ eine Stellungnahme verfasst. 

Diese Änderungsvorschläge umfassen insbesondere:

  • Absehen von der vollständigen Formfreiheit der Schiedsvereinbarung für Handelsgeschäfte: Wir befürchten eine Belastung der Wirtschaft, weil die gänzliche Formfreiheit der Schiedsvereinbarung Rechtsunsicherheit erzeugt, das Streitpotential im Zusammenhang mit Schiedsverfahren erhöht und die Vollstreckung deutscher Schiedssprüche bzw. solcher Schiedssprüche, die auf Schiedsvereinbarungen nach deutschem Recht beruhen, im Ausland erschwert.
  • Erlangung von Schiedssprüchen in rein elektronischer Form: Wir regen zudem an, Möglichkeiten vorzusehen, dass die Parteien bei Schiedssprüchen in rein elektronischer Form verlangen können, ein Original des Schiedsspruchs in Schriftform zu erhalten.
  • Zustimmungsbedürftigkeit zur Veröffentlichung von Schiedssprüchen: Die Vertraulichkeit der Schiedsgerichtsbarkeit ist ein hohes Gut. Zwar kann die Möglichkeit der Veröffentlichung von Schiedssprüchen ein probates Mittel sein, um die Probleme zu bewältigen, die sich daraus ergeben, dass bestimmte Rechtsgebiete inzwischen weitgehend in die Schiedsgerichtsbarkeit abgewandert sind und deswegen nicht mehr an der Rechtsfortbildung teilnehmen. Jedoch muss gleichzeitig die Vertraulichkeit der Schiedsgerichtsbarkeit gewahrt werden. Daher sollten die Parteien einer Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen müssen. Sollte an der Widerspruchslösung trotzdem festgehalten werden, sollte die Frist zum Widerspruch verlängert werden.
  • Einführung und Ausgestaltung des Restitutionsverfahrens

Diese und weitere Punkte sind in das BUJ-Stellungnahme aufgenommen worden.