BUJ-Stellungnahme zum RefE Hinweisgeberschutzgesetz
11.05.2022
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) wird vom BUJ grundsätzlich begrüßt. Ausdrücklich unterstützt wird insbesondere die Konzernlösung bei internen Meldestellen.
Der BUJ spricht sich für Klarstellungen und Konkretisierungen für eine sichere Handhabe in der Praxis aus, unter anderem zu folgenden Regelungsvorschlägen:
- Klarstellung hinsichtlich der Schutzbereichserstreckung auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Präzisierung im sachlichen Anwendungsbereich
- Konkretisierende Ergänzungen zu den Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot
- Konkretisierung der Regelungen zur Interaktion mit dem Hinweisgeber:
- Dokumentation und Löschung: Verlängerung der Löschfrist auf mindestens vier Jahre
- Persönliche Zusammenkunft: Klarstellungen bzw. Konkretisierungen zur Ermöglichungspflicht und Kostenübernahme sowie Anregung einer Ergänzung zu Nutzungsmöglichkeiten von Videokonferenztechnik
- Verfahren: Konkretisierung zur Rückmeldung an den Hinweisgeber
- Klarstellung bzw. weitergehende Erläuterung in der Gesetzesbegründung zur „Unabhängigkeit“ der internen Meldestelle
- Konkretisierung der zeitlichen Begrenzung der Schutzmaßnahmen: im Gleichlauf zur Verlängerung der Löschfrist (s.o.) vier Jahre
- Überarbeitung des vorgesehenen Sanktionsregimes: Vorschlag von Anreizsystemen und Incentivierungsmechanismen