unternehmensjurist Ausgabe 4/2026

Einstieg in den Defense-Sektor
Rechtsrahmen, Fallstricke, Sicherheitsanforderungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Deutschland wieder flottkriegen“ – mit diesem Anspruch hat die Bundesregierung Anfang Juli ein Reformpaket vorgestellt, das von Rente und Arbeitsmarkt über Steuern und Wohnungsbau bis zum Bürokratieabbau reicht. Der Ton ist richtig: Deutschland braucht mehr Tempo, mehr Verlässlichkeit und weniger Selbstbeschäftigung. Für uns Unternehmensjuristinnen und -juristen zählt aber nicht die Überschrift, sondern es zählen die Inhalte im Einzelnen und deren Umsetzung. Im Rahmen dieses Editorials kann ich nur zu wenigen Inhalten Stellung beziehen.

Sehr positiv ist, dass die Koalition Berichtspflichten grundsätzlich auf den Prüfstand stellen will. Wenn künftig ein Ministerium neu begründen muss, warum eine Pflicht erhalten bleiben soll, wäre das ein echter Perspektivwechsel. Auch Genehmigungsfiktionen nach vier Monaten können Verfahren beschleunigen. Die angekündigten arbeitsmarktpolitischen Änderungen – etwa bei der Notwendigkeit von ärztlichen Krankschreibungen ab dem ersten Tag oder wegfallendem Kündigungsschutz bei neu eingestellten „Besserverdienenden“ – werden wir in den Unternehmen sehr genau prüfen müssen: Wie wollen wir das handhaben? In dem Unternehmen, in dem ich arbeite, wird etwa weiterhin auf eine ärztliche Krankschreibung ab dem ersten Tag verzichtet.

Auch erwähnen möchte ich das Rentenpaket, mit dem die Vorschläge der Alterssicherungskommission eins zu eins umgesetzt werden sollen. Ich befürworte es grundsätzlich sehr, dass die Politik die Vorschläge nicht zerreden und am Ende nur eine „Reform light“ umsetzen möchte. Jetzt kommt ein großes Aber: Warum die praktisch etablierte Regelung zur Altersteilzeit im Blockmodell beschränkt werden soll, erschließt sich mir nicht. Die Rentenkommission meint, dass das dem Fachkräftemangel entgegenwirke – das überzeugt mich aus vielerlei Gründen nicht.

Der Unternehmensjuristenkongress vom 9. bis 11. September in Berlin kommt in dieser politisch dynamischen Phase zur richtigen Zeit. Beim rechtspolitischen Vorabend haben Politikerinnen und Politiker aus dem Bundestag die Gelegenheit, die Reformagenda zu erläutern. Wir können Fragen stellen und unsere Erwartungen deutlich machen. Wenn Sie zu den über 400 bereits angemeldeten Kolleginnen und Kollegen gehören, dann denken Sie schon jetzt über Ihre Punkte für die Diskussion nach!

Wenn Sie noch nicht angemeldet sind: Der Kongress steht unter dem Leitmotiv „Inhouse Counsel als Wegbereiter für den Unternehmenserfolg“. Wir haben noch ein paar Plätze frei. Melden Sie sich gerne über unsere Webseite an. Schließlich sind es nicht nur sehr spannende Tage, sondern für Mitglieder des BUJ ist die Teilnahme erneut teilnahmebeitragsfrei. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen – fachlich, rechtspolitisch und ganz persönlich in Berlin.

Herzliche Grüße
Ihre Claudia Junker

Deckblatt unternehmensjurist Ausgabe 4:2026

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Reformpaket der Bundesregierung: (K)ein Hauch von Agenda 2010

Dr. Patrick Otto

Die Regierungskoalition hat Anfang Juli 2026 ein R eformpaket vorgestellt, das mit 34 Maßnahmen Wachstum, Beschäftigung, Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen verbinden soll. Für Unternehmen sind vor allem die geplanten Änderungen am Arbeitsmarkt, im Steuerverfahren, beim Bürokratieabbau sowie bei Investitionsanreizen relevant.

Die EU-Regulierung muss die Unternehmensperspektive stärker berücksichtigen

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Die EU verschärft ihre Regulierung, doch viele Vorgaben schaffen Rechtsunsicherheit und zusätzliche Bürokratie. Ob AMLR, ESG-Standards oder Lieferkettenrichtlinie: Der BUJ setzt sich für praxistaugliche, verhältnismäßige Regeln ein, die Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit stärken.

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Die BUJ Summits sind als ganztägige Fortbildungsveranstaltungen auf konkrete juristische Fachgebiete fokussiert. Hier lernen Unternehmensjuristinnen und -juristen fachliche Expertise von hohem Niveau und können darüber hinaus wertvolle Kontakte untereinander knüpfen.

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Verträge mit der Bundeswehr folgen eigenen Regeln. Vergabe-, Haushalts- und Preisrecht prägen die Beschaffungspraxis. Über die Besonderheiten der Vertragswelt, die Anforderungen an die Lieferkette und die Herausforderungen für internationale Partner.

Upgrade auf Verteidigung: Außenwirtschaftsrechtliche Fallstricke bei Rüstungsprojekten

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Wer sicherheitsrelevante Tätigkeiten übernimmt, darf häufig nur zuvor überprüfte Beschäftigte einsetzen. Wann welche Sicherheitsüberprüfungen nötig sind, wie das Verfahren abläuft und welche Pflichten Unternehmen und Mitarbeitende treffen.

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Die Entgelttransparenzrichtlinie rückt die Bestimmung gleichwertiger Arbeit, individuelle Auskunftsansprüche und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede in den Fokus. Was Unternehmen schon vor der nationalen Umsetzung prüfen sollten.

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Der Fall Anthropic zeigt, dass KI-Dienste auch durch staatliche Vorgaben plötzlich ausfallen können. Für Unternehmen wird damit nicht nur der Datenstandort, sondern auch die Kontrolle über den Zugang zur Leistung zum Risiko – nicht nur bei sicherheitsrelevanten Anwendungen.

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