Stellungnahme
24.10.2025
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Im Rahmen der Verbändebeteiligung haben Mitglieder der BUJ-Fachgruppe Berufsrecht für den BUJ eine Stellungnahme verfasst. Darin wird u.a. zu den nachstehenden Punkten ausgeführt:
Verzicht auf die amtliche Beglaubigung von Arbeitsverträgen (§ 46a Abs. 3 Satz 1 und § 46b Abs. 4 Satz 2 BRAO)
- Der BUJ begrüßt den vorgesehenen Verzicht auf die amtliche Beglaubigung von Arbeitsverträgen im Zulassungsverfahren von Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten. Dadurch würden unnötige bürokratische Hürden und Kosten beseitigt sowie die Digitalisierung des Zulassungsverfahrens gefördert.
Erleichterungen bei Tätigkeitswechseln innerhalb desselben Arbeitgebers
- Der BUJ regt an, gesetzlich klarzustellen, wann ein Tätigkeitswechsel als wesentlich oder unwesentlich einzustufen ist. Darüber hinaus sollte ein Tätigkeitswechsel innerhalb der Organisation desselben Arbeitgebers grundsätzlich von der ursprünglichen Zulassung als Syndikusrechtsanwältin oder Syndikusrechtsanwalt umfasst sein. Dadurch könnten aufwendige Prüfverfahren vermieden und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Wir danken den Autoren Andreas Dietzel, Dr. Timo Hermesmeier und Dr. Martin Petrasch für die sehr gute Zusammenarbeit im Rahmen der Stellungnahme.
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