Rechtswirklichkeit an die Wirklichkeit von Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte anpassen

 

20.09.2021

Anlässlich des rechtspolitischen Vorabends des Unternehmensjuristenkongresses 2021 veröffentlicht der BUJ die Positionen der Fachgruppen Berufsrecht und Compliance zur Bundestagswahl 2021.

Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte haben sich in den vergangenen fünf Jahren zu einem unverzichtbaren Element entwickelt: Sie begleiten unternehmerische Entscheidungen anwaltlich und sind mit ihrer berufsrechtlichen Anerkennung nun auch formal ein wichtiger Teil der Anwaltschaft geworden. Das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte ist eine echte Erfolgsgeschichte und zugleich ein Meilenstein auf dem Weg der Wiederherstellung der Einheit der Anwaltschaft aus Rechtsanwälten und Syndikusrechtsanwälten.

Die künftige Bundesregierung und der künftige Bundestag müssen diesen Weg konsequent weiter gehen und die bereits heute im Gesetz verankerten gesetzlichen Rechte und Pflichten der Syndikusrechtsanwälte noch zielgenauer der Rechtswirklichkeit dieser Berufsträger anpassen.

„Es ist von zentraler Bedeutung bei der Weiterentwicklung des anwaltlichen Berufsrechts, dass Syndikusrechtsanwälte ein umfassendes strafrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht erhalten. Nur auf diesem Weg kann der Rechtsstaat seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachkommen. Nur so kann der Rechtsstaat den Mandanten der Syndikusrechtsanwälte und -rechtsanwältinnen Schutz und Wahrung der Vertraulichkeit garantieren. Die aktuelle gesetzliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu den niedergelassenen Rechtsanwälten ist weder für die Mandanten der Syndikusrechtsanwälte und -rechtsanwältinnen noch für sie selbst nachvollziehbar“, so die Präsidentin des BUJ, Dr. Claudia Junker.

Weitere Vorschläge für die Gesetzgebung der 20. Legislaturperiode enthält das Positionspapier der Fachgruppen Berufsrecht und Compliance:

„Positionspapier der Fachgruppen Berufsrecht und Compliance zur Bundestagswahl 2021“ (PDF)
PM 05/2021: „Rechtswirklichkeit an die Wirklichkeit von Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte anpassen“ (PDF)