BUJ-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen
10.10.2022
In seiner Stellungnahme vom 10. Oktober 2022 stimmt der BUJ dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen grundsätzlich zu. Insbesondere werden die vorgeschlagene Zentralisierung und weitere Strukturierung der Aufsicht beim Bundesamt für Justiz sowie der vorgesehene neue Sanktionsrahmen für geschäftsmäßige unbefugte Rechtsdienstleistungen begrüßt.
Bezüglich der geplanten Neuregelungen in § 45 BRAO regt der BUJ an, dass auch wissenschaftliche und juristische Mitarbeiter, die das 2. Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben und weiterhin als wissenschaftliche bzw. juristische Mitarbeiter in Kanzleistrukturen tätig sind, auch weiterhin keinem Tätigkeitsverbot unterliegen, sofern sie sich nicht als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin zulassen. Auch in diesem Fall sollte auf Sozietätserstreckung verzichtet werden.