KI-Summit
am 12. März 2024 in München
02.02.2024
Herzliche Einladung zum Summit KI am 12.03.2024 in München. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage des Summits KI am 08.02.2023, wurde mit Unterstützung unseres Strategischen Partners CMS die Ausrichtung eines erneuten Summits organisiert. Wir danken unserem strategischen Partner CMS für die Unterstützung und die Ausrichtung dieses Events.
Im Rahmen des KI-Summits wird es in verschiedenen Sessions um aktuelle Fragen rund um das Thema „KI-Recht“ gehen. Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten unseres Strategischen Partners CMS, Nymphenburger Straße 12, 80335 München und wird ab 17:00 Uhr bei einem Imbiss mit Networking ausklingen.
SUMMIT: KI
Datum: 12. März 2024
Zeit: 10:00 bis 17:00 Uhr mit anschließendem Networking bei einem geselligen Imbiss
Ort: Räumlichkeiten unseres Strategischen Partners CMS, Nymphenburger Straße 12, 80335 München
Die Agenda des Summits gestaltet sich wie folgt:
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09:30 Uhr: Registrierung und Kaffee
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10:00 Uhr: Begrüßung und Keynote zur Einführung, Entwicklung und Nutzung von generativer KI im Unternehmen und in der Rechtsabteilung
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10:45 Uhr: Rechtliche Rahmenbedingungen & Regulierung – Widersprüche zur Transparenzforderung, Urheberrecht
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11:15 Uhr: Kaffeepause I (ggf. nur eine kurze „Organisationspause, Panelisten auf die Bühne, ein schneller Kaffee bevor das Panel beginnt)
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11:30 Uhr: Paneldiskussion – „Regulierung durch die KI-Verordnung der EU“
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12:45 Uhr: Lunch
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13:45 Uhr: Grundlagen und strategische Entwicklung von KI in Rechtsabteilungen
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14:15 Uhr: Workshop: Konkrete Anwendungsfälle von KI in der Rechtsabteilung | Auswahl von Toolanbietern
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15:15 Uhr: Kaffeepause 2
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15:45 Uhr: Paneldiskussion – „Wie müssen wir Menschen uns durch KI verändern? – Fehlerbewusstsein, Interpretation, Promptdesign & Co.“
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Ab 17:00 Uhr: Kulinarischer Ausklang und Netzwerken
Für BUJ-Mitglieder ist die Veranstaltung kostenlos.
Diese Veranstaltung ist ausverkauft. Bitte schauen Sie auf unserer Homepage nach weiteren Veranstaltungen in diesem Jahr und wenden Sie sich bei Fragen an die Geschäftsstelle: kontakt@buj-verband.de
Teilnahmezertifikat/Teilnahmebescheinigung
Über die Teilnahme an einer Veranstaltung stellt der Verband – bei durchgehender Teilnahme des Teilnehmers – dem Teilnehmer eine Bescheinigung aus. Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Fortbildung im Rahmen der FAO. Eine Entscheidung über die Anerkennung bleibt der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.