Fachgruppe 

Kartellrecht

Als sehr komplexe und sich ständig wandelnde Materie bedarf das Arbeitsgebiet Kartellrecht dezidierter Aufmerksamkeit. Deswegen ist eine eigenständige Bearbeitung in einer Fachgruppe angezeigt. Dies nicht nur, weil für die meisten global tätigen Unternehmen Kartellrechtsverstöße oftmals das größte potenzielle Rechtsrisiko aus Governance-Sicht sind. Eine eigenständige Fachgruppe spiegelt auch die Unternehmensrealität wider, in der das Thema Kartellrecht oft ebenfalls eigenständig behandelt wird – sei es durch eigene Abteilungen oder Kolleginnen und Kollegen mit einem entsprechenden Tätigkeitsfokus.

Die Fachgruppe bereitet so den Weg für einen fokussierten und effizienten Austausch zwischen Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen in kartellrechtlichen Belangen. Was den bereits vorhandenen Austauschangeboten oft fehlt, ist laut Kennern des Arbeitsbereichs zumeist die Unternehmensperspektive. Ziel der Fachgruppe ist es, dem Motto des Verbandes „Aus der Praxis für die Praxis“ gerecht zu werden und so einen echten Mehrwert für die Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen zu bieten.

Fachgruppenleitung

 

Sie sind bereits BUJ-Mitglied und möchten Mitglied dieser Fachgruppe werden oder sich mit der Fachgruppenleitung in Verbindung setzen? Sehr gerne. Melden Sie sich hierfür bitte bei der BUJ-Geschäftsstelle: kontakt@buj-verband.de