Product Compliance Summit
am 14. November in Frankfurt am Main

 

14.11.2023

Wir laden Sie zusammen mit unserem strategischen Partner Gleiss Lutz herzlich zum Product Compliance Summit am 14. November 2023 nach Frankfurt am Main ein. 

Mit diesem Event bieten wir eine herausragende Gelegenheit für Interessierte, aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Produkthaftung und Compliance zu diskutieren. Es erwartet Sie ein Tag voller informativer Vorträge und Networking, um gemeinsam Einblicke zu gewinnen und Wissen auszutauschen. 

Im Rahmen dieses BUJ-Summits kommen Fachleute aus verschiedenen Bereichen der Produkthaftung und Compliance zusammen, um die wesentlichen Aspekte und Herausforderungen dieses Themas eingehend zu beleuchten.  

Die Diskussionen konzentrieren sich auf aktuelle Entwicklungen, Trends und Best Practices, die in der sich ständig verändernden Landschaft der Produkthaftung und Compliance relevant sind.  

SUMMIT: Product Compliance 

Datum: 14. November 2023 

Zeit: 11:00 bis 17:00 Uhr mit anschließendem Networking bei einem geselligen Imbiss 

Ort: Räumlichkeiten unseres Strategischen Partners Gleiss Lutz, Taunusanlage 11, 60329 Frankfurt am Main 

Die Agenda des Summits gestaltet sich wie folgt: 

  • 10:15 Uhr: Registrierung und Kaffee
  • 11:00 Uhr: Begrüßung
  • 11:15 Uhr: Haftungsrechtliche Herausforderungen durch AI
  • 12:00 Uhr: Entwaldungsfreie Lieferketten und CBAM – mehr als Add-ons des LkSG
  • 12:45 Uhr: Lunch
  • 14:00 Uhr: Produktsicherheitsverordnung – Impulsvortrag und Paneldiskussion
  • 15:30 Uhr: Die zivilrechtliche Perspektive: Produkthaftungs- und VerbandsklageRL
  • 16:15 Uhr: Ones to Watch - MaschinenprodukteVO, VerpackungsVO, BatterieVO
  • 17:00 Uhr: Kurzes Resümee
  • bis ca. 19 Uhr: Ausklang mit Networking und Fingerfood 

 

BUJ-Mitglieder können kostenfrei teilnehmen. 

 

Teilnahmezertifikat/Teilnahmebescheinigung Über die Teilnahme an einer Veranstaltung stellt der Verband – bei durchgehender Teilnahme des Teilnehmers – dem Teilnehmer eine Bescheinigung aus. Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Fortbildung im Rahmen der FAO. Eine Entscheidung über die Anerkennung bleibt der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.