unternehmensjurist Ausgabe 1/2023
Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Alles zum LkSG und seiner praktischen Umsetzung
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wie Sie vermutlich bemerkt haben, sieht unser Mitgliedermagazin anders aus und trägt auch einen neuen Namen, nämlich seinen früheren Namen „unternehmensjurist“. Mit einem ergänzten, moderneren Untertitel. Denn wir haben den Vertrag mit den Fachmedien Otto Schmidt für alle noch verbliebenen Themenfelder der Kooperation zum Jahresende 2022 einvernehmlich beendet – entsprechend unserem auf den Mitgliederversammlungen der letzten beiden Jahre diskutierten Stufenplan. Dies bedeutet, dass nun unsere Berliner Geschäftsstelle Ihr Ansprechpartner ist: Für den Unternehmensjuristenkongress, für alle Summits, für unsere Lehrgänge und für sonstige Veranstaltungen. Und natürlich für unsere Mitgliederzeitung. Die Mitgliederverwaltung des Verbandes und das Engagement für unsere Regional- und Fachgruppen bleibt bei der Geschäftsstelle.
Neben der Namensänderung unserer Zeitung gibt es noch eine weitere Neuerung. Ich freue mich außerordentlich, Ihnen sagen zu können, dass wir ab diesem Jahr mit dem Verlag C.H. Beck zusammenarbeiten werden. Unser klares Ziel ist es, unsere Mitgliedszeitung gemeinsam perspektivisch auf ein (noch) höheres Niveau zu heben (Sie erkennen hier die Sprache der geübten Inhouse-Juristin ). Dies bedeutet auch, dass Sie als BUJ-Mitglied den „unternehmensjurist“ nicht nur als gedruckte Zeitung lesen können, sondern auch – kostenfrei – in beck-online recherchieren und lesen können. Ich freue mich riesig über die Zusammenarbeit mit dem Beck-Verlag!
Sie merken, wir gehen mit Ihnen gemeinsam als BUJ unseren Weg in die Selbstständigkeit. Zum Jahreswechsel 2021/2022 hatten wir die Mitgliederverwaltung in die Geschäftsstelle verlagert. Im Laufe des Jahres 2022 haben wir die Internetseite in unseren Verband geholt und umfangreich modernisiert. Dazu kommt seit Kurzem auch der elektronische Mitglieder-Newsletter, mit dem wir Sie auf dem Laufenden halten.
Für das Jahr 2023 haben wir uns wieder viel vorgenommen. Ich hoffe, dass wir uns im Rahmen der verschiedenen BUJ-Veranstaltungen wieder sehen werden. Das größte BUJ-Event ist natürlich weiterhin der Unternehmensjuristenkongress – kurz: UJK. Dieser wird vom 13. bis 15. September in Berlin stattfinden. Haben Sie schon ein Save-the-Date im Kalender? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Ein Mitgliedermagazin lebt auch immer von den Beiträgen der Mitglieder. Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen und Sie motivieren, selbst aktiv zu werden. Gehen Sie gerne auf das Team in der Geschäftsstelle zu. Wir freuen uns auf spannende Beiträge zu Themen von Ihnen, die uns Inhouse-Jurist/-innen interessieren und bewegen.
Nun aber erst einmal für die folgenden Seiten: Ich wünsche Ihnen inspirierende Momente und anregende Ideen.
Herzliche Grüße Ihre Claudia Junker

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BUJ Inside
BUJ fordert Anpassungen des BAFAFragebogens zur LkSG-Berichtspflicht
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Oktober 2022 mit einem Merkblatt zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einen Fragebogen zur Berichterstattung gemäß § 10 Abs. 2 LkSG vorgelegt.
HinSchG: Licht und Schatten für die Unternehmenspraxis!
Der BUJ hatte das Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz aus Praxissicht begleitet und veröffentlichte zum Referenten- sowie zum Regierungsentwurf Stellungnahmen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung, die Änderungen des Bundestagsrechtsausschusses sowie alle Stellungnahmen des BUJ zu dem Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf unserer Internetseite unter nebenstehendem QR-Code. Am 16.12.2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden – mit einem guten Jahr Verzögerung – Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht umgesetzt. Dies schafft zwar auf den ersten Blick Rechtssicherheit bei den Unternehmen; leider ist der Gesetzgeber aber wieder über die Vorgaben aus Brüssel hinausgegangen.
Wichtige Information für alle Syndiskusrechtanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte
Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rechtenversicherung sind ab dem 1. Januar 2023 nur noch elektronisch möglich; die Antragstellung in Papierform wurde abgeschafft.
100 Jahre Frauen in juristischen Berufen
Julia Koenen und Patricia M. Batista
Die BUJ Fachgruppe All4Women und Latham & Watkins LLP feierten in einer Abendveranstaltung das 100. Jubiläum der Zulassung von Frauen zu juristischen
Berufen. Dabei kam auch die Frage auf, was Dr. Maria Otto und die Aussage eines Mädchens, sie könne kein Jäger werden, gemein haben.
BUJ-Kooperation zum ReLLaTe Legal Operations Symposium
Das Research Lab for Law and applied Technologies (ReLLaTe) der Frankfurt University for Applied Sciences veranstaltet am 16./17. März 2023 am Campus Nibelungenplatz das erste ReLLaTe Legal Operations Symposium. Der BUJ ist Kooperationspartner der Tagung.
Unternehmensjuristen im Gespräch mit dem BAFA zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ab dem 1. Januar 2023 obliegt dem BAFA der gesetzliche Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Gemeinsam mit anderen Verbänden hat der BUJ den Austausch zu praktischen Compliance-Umsetzungsfragen des LkSG mit dem BAFA gesucht.
Fachgruppe IP
Dr. Arne Ibbeken und Dr. Susanne Dilly als neues Leitungsduo der Fachgruppe IP gewählt
Fachgruppe Banking & Finance
Dr. Clemens Stauder und Dr. Caroline Redeker als Fachgruppenleitung bestätigt
Fachgruppe Arbeitsrecht
Ariane Klinger und Alexander Werner setzen erfolgreiche Arbeit als Fachgruppenleitung fort
Fachgruppe Kartellrecht
Dr. Achim Gronemeyer und Dr. Christian Ehlenz als Fachgruppenleitung wiedergewählt
Fachgruppe Berufsrecht
Ein BMJ-Besuch und seine Folgen – gemeinsame Arbeitssitzung der Fachgruppe Berufsrecht mit den Fachgruppen Compliance und Arbeitsrecht
Fachgruppe Compliance
Das LkSG ist ein Dauerthema – auch bei der Fachgruppe Compliance
Regionalgruppe Nordbayern/Franken
Dr. Andreas Klauze als Leiter der Regionalgruppe Nordbayern/Franken bestätigt
Regionalgruppe München
Arbeitsplatz mit Zukunft? Zwischen Referendariat und Rente
BUJ beim Roundtable Datenschutz von BMWK und BMI
Auf Einladung der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz und des Innern und für Heimat nahmen Guido Hansch, stv. Leiter der Fachgruppe Datenschutz, und Judith Nikolay, BUJ-Geschäftsführerin, als Vertreter des BUJ am 23.1.2023 am Neunten Round-Table-Gespräch zum Datenschutz teil. In größerer Runde stellte ein Vertreter der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der EU-Kommission den Entwurf des geplanten Angemessenheitsbeschlusses sowie die Einschätzung der Behörde vor und stand für vielfältige Fragen der Anwesenden zur Verfügung. In dieser Ausgabe des unternehmensjurist hat Guido Hansch die Inhalte des Angemessenheitsbeschlussentwurfs sowie Erkenntnisse aus dem Austausch aufbereitet (S. 48).
Schwerpunkt
Lieferkettenregulierung – Auswirkungen auf Finanzwirtschaft und Industrie
Dr. Clemens Stauder und Sebastian Fairhurst
Mit Beginn des Jahres trat das bereits vielfach besprochene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es kennzeichnet den gesetzgeberischen Willen zur weiteren Gestaltung von ESG-Nachhaltigkeitsstandards. Kaum umgesetzt und eingeführt, zeichnet sich am Horizont bereits eine Verschärfung durch eine neue EU-Richtlinie ab, die die Anforderungen des deutschen Gesetzes wohl übersteigen dürfte.
Die Umsetzung im verpflichteten DAX-Konzern
Dr. David Schneider und Fabian Huß
Für die nach dem LkSG verpflichteten Unternehmen gilt seit dem 1. Januar 2023: Die theoretische Vorbefassung muss sich nun in der Praxis beweisen. Bei einem global tätigen DAX-Konzern ist dies eine besondere Herausforderung.
Der verpflichtete Mittelständler
Denise Kühn-Rittirsch
In diesem Beitrag werden die praktischen und vertragsrechtlichen Herausforderungen und Probleme bei der Umsetzung des LkSG in einem verpflichteten mittelständischen Unternehmen beschrieben. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die gesetzlichen und kundenseitigen Anforderungen an die zu erfüllenden Sorgfaltspflichten sind groß, die eigenen Kapazitäten und Einflussmöglichkeiten auf Lieferanten begrenzt.
Das nicht verpflichtete KMU
Steffen Mertz und Sascha Vollmer
Simon Hegele ist ein mittelständisches Logistikunternehmen mit Ausrichtungauf die Branchen HealthCare, Industrie und Handel. Mit weniger als 3000 Mitarbeitern ist es noch nicht nach dem LkSG verpflichtet. Gleichwohl läuft die Umsetzung schon auf Hochtouren wie Steffen Mertz, General Counsel der Unternehmensgruppe, und Sascha Vollmer, Leiter Strategischer Einkauf, berichten.
Das EU-Lieferkettengesetz – mehr Pflichten, mehr Kohärenz, mehr Realismus?
Denise Kühn-Rittirsch und Daniel Schönfelder
Während die Umsetzung des deutschen LkSG die Praxis intensiv fordert, plant die EU schon die nächsten Schritte. Die Mitgliedstaaten haben sich Ende letzten Jahres auf die Einführung eines europaweiten Lieferkettengesetzes geeinigt. Die Regelungen über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (Corporate
Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) gehen über das LkSG deutlich hinaus, schaffen aber auch mehr Kohärenz zu bestehenden Pflichten und globalen Standards. In diesem Beitrag werden sie aus der Unternehmenssicht bewertet.
Recht in der Praxis
ESG betrifft alle(s)
Dr. Małgorzata Anna Hartwig
ESG (Enviromental Social Governance) ist kein abstraktes oder rein operatives Thema mehr. Über konkrete, rechtliche Regelungen drängt es immer stärker in die Unternehmensrechtspraxis ein und verändert sie aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Damit wird ESG zu einem facettenreichen Querschnittsthema.
Vertragsrecht in Krisenzeiten
Florian Cahn
Ausgerechnet im Perfect Storm der sich überlagernden Krisen schlägt die Stunde der Unternehmensjuristen. Das ist einerseits bedauerlich, arbeitete man doch jahrelang unermüdlich am Imagewandel vom bloßen Risikomanager zum Business-Enabler. Andererseits haben die letzten knapp drei Jahre auch einige vertragliche Prinzipien ins Sichtfeld des Managements gespült, deren Nachhaltigkeitswert sich bislang offenbar nur der Rechtsabteilung erschlossen
hatte. Der Versuch einer dramaturgischen Einordnung aus der Unternehmenspraxis in drei Akten.
Arbeitszeiterfassung – eine kritische Betrachtung
Oliver Zander und David Beitz
Das Bundesarbeitsgericht hat im September vergangenen Jahres entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sein sollen, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Insbesondere mit der Begründung hat das BAG nahezu die gesamte Fachwelt überrascht. Eine kritische Analyse der Entscheidung zeigt, dass sie faktisch Rechtsunsicherheit zur Folge hat, die der Gesetzgeber schnell beseitigen sollte.
EU/US Datentransfer: Land in Sicht?
Guido Hansch
Seit vielen Jahren sorgt das Thema transantlantischer Datenverkehr für erhebliche rechtliche Unsicherheit und Aufwände bei den deutschen Unternehmen. Nun zeichnet sich eine Lösung ab, die zumindest für die kommenden Jahre Abhilfe schaffen könnte.
Die neue Produkthaftungsrichtlinie
Dr. Clemens Mattheis
Die Produkthaftungsrichtlinie soll nach 37 Jahren überarbeitet werden. Für die Industrie bedeutet der aktuelle Kommissionsentwurf vor allem mehr Pflichten und eine schlechtere Stellung im Produkthaftungsfall. Allerdings dürften manchen Regelungen zumindest für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Abzuwarten bleibt, ob und inwieweit der Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch abgemildert wird.
Die Nutzung von ChatGPT in Unternehmen
Dr. Markus Kaulartz
Das auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierende Dialogsystem ChatGPT elektrisiert seit seiner Veröffentlichung im November vergangenen Jahres die Massen. Auch in der juristischen Praxis wird eifrig mit dem Chatbot experimentiert. Unternehmen sollten die Nutzung unter anderem durch einen rechtlichen Rahmen und Arbeitsanweisungen steuern.
Management & Karriere
Die Satzungsversammlung
Andreas Dietzel und Dr. Timo Hermesmeier
Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Rechtsanwaltschaft und wird im Frühjahr dieses Jahres wieder neu für vier Jahre gewählt – zum achten mal. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) angesiedelt ist. Aber was genau macht die Satzungsversammlung und warum ist sie auch für Syndikusrechtsanwälte von Bedeutung? Diesen Fragen soll nachfolgend nachgegangen werden.
Secretario General mit später Mittagspause
Judith C. Nikolay
Unter dem Motto „Inside Inhouse“ geben Unternehmensjuristen Einblicke in ihre Tätigkeit. Diesmal geht es um die von Dr. Jörg Häring für die CEPSA Group in Spanien. Das Interview mit ihm führte BUJ-Geschäftsführerin.
Abenteuer „Contract Lifecycle Management“
Stefan Braun, Christoph Irmler, Thorge Konermann, Dr. Frank Stößel
Die BUJ Fachgruppe „Legal Technology & Operations“ hat eine Arbeitsgruppe „Contract Management“ gegründet. In diesem Beitrag stellen die Mitglieder dar, wie sich eine Rechtsabteilung auf die Einführung von CLM vorbereiten sollte.
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