unternehmensjurist Ausgabe 1/2024

NIS-2 für mehr Cybersicherheit
Wie Unternehmen jetzt ihre technische Infrastruktur absichern sollten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im letzten Editorial hatte ich Ihnen von den Entwicklungen zur Europäischen Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) berichtet und unseren BUJ-Aktivitäten dazu. Ichhatte geschrieben, dass es vielleicht zu einer Enthaltung Deutschlands kommen werde, aber auch, dass sich die Verhandlungsführer auf EU-Ebene laut Pressemitteilungen jüngst geeinigt hätten.

Stand heute wird die Richtlinie in der bisher vorgelegten Form scheitern – weil sich Deutschland tatsächlich enthalten wird. Der Bundesjustizminister hat in Interviews erklärt, warum: Dem EU-Parlament habe die Bereitschaft gefehlt, sich mit Bedenken auseinanderzusetzen. Im Ergebnis würde der Entwurf zu einer überbürokratischen Regulierung führen, von der auch die Menschen in den Staaten, die eigentlich geschützt werden sollen, nicht profitieren würden. Sie wissen: Während ich die Ziele der Richtlinie (wie zum Beispiel keine Kinder- oder Zwangsarbeit) selbstverständlich unterstütze, sehe ich den Entwurf – vor allem, weil es keine Ausnahmen für Lieferkettenteile innerhalb der EU geben sollte – sehr kritisch. Ich freue mich daher, dass die politische Arbeit des BUJ (gemeinsam mit vielen anderen Verbänden, insbesondere dem BDI) nach heutigem Stand erfolgreich war.

Auch sonst ist der BUJ mit viel Energie in das Jahr 2024 gestartet! Ich freue mich sehr darüber, dass bereits vier Summits hinter uns liegen, während ich dieses Editorial schreibe. Und zwar zu den Themen Corporate, Cybersecurity, KI und Digital Law – das nenne ich mal am Puls der Zeit.

Im weiteren Jahresverlauf werden wir Ihnen viele interessante Präsenz- sowie Onlineveranstaltungen anbieten. Nutzen auch Sie die Gelegenheit, dort Kolleginnen und Kollegen zu treffen, die dieselben Themen auf dem Schreibtisch haben wie Sie und tauschen Sie sich zu den Lösungsansätzen aus. Die aktuelle Gesetzgebung auf nationaler wie auch europäischer Ebene macht es uns allen nicht einfacher. Aber wir bieten Ihnen im BUJ ein breites und wachsendes Netzwerk an Expertinnen und Experten, das Ihnen zur Seite steht, wenn Sie es möchten.

Was erwartet Sie nun in diesem Heft? Im Schwerpunkt befassen wir uns mit dem Thema Cybersecurity und insbesondere der NIS-2-Richtlinie. Hier können Sie lesen, ob und wie auch Ihr Unternehmen sich darauf vorbereiten sollte, mehr in die eigene Cybersicherheit zu investieren.

Haben auch Sie ein Thema, das bei Ihnen auf dem Tisch liegt und das auch für andere interessant sein könnte? Prima! Melden Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle und werden Sie Autor/in oder arbeiten Sie in unserem Redaktionsbeirat mit. Denn unser unternehmensjurist lebt vom Engagement aller „BUJ- Stakeholder“ – dazu gehören natürlich insbesondere seine Mitglieder!

Ich freue mich darauf, Sie bei verschiedenen Anlässen in diesem Jahr zu treffen. Die beste Gelegenheit dazu: der Unternehmensjuristenkongress (UJK), der vom 11. bis 13. September in Berlin stattfinden wird. Wir arbeiten gerade am Programm – es wird wieder ein Fest.

Herzliche Grüße
Ihre Claudia Junker

Titelbild unternehmensjurist 1:2024

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Summit Cybersecurity in Mülheim an der Ruhr
Alexander Schwarz

Am 30. Januar 2024 fand in den Räumlichkeiten von Siemens Energy in Mülheim an der Ruhr der BUJ Summit „Cybersecurity: NIS-2- Richtlinie” statt. Die Teilnehmerschaft aus unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft, der Justiz, öffentlichen Verwaltung sowie den Strategischen Partnern des BUJ beschäftigte sich mit aktuellen Fragen und Brennpunkten rund um die NIS-2-Richtline.

Corporate Summit in Stuttgart mit EY Law
Dr. Patrick Christian Otto

Am 25.01.2024 begrüßten EY Law und der BUJ die Mitglieder der Fachgruppe Corporate des BUJ zum alljährlichen Corporate Summit – dieses Mal als ganztägige Veranstaltung im EY-Law-Office in Stuttgart. Das Programm war so breit gefächert wie der Bereich Corporate in der Inhouse-Beratung ist. Entsprechend dem Summit-Format des BUJ wurden sowohl Vorträge des Strategischen Partners EY Law als auch von Mitgliedern des BUJ gehalten.

Schwerpunkt

NIS-2 und ihre Herausforderungen für international tätige Unternehmen
Patrick Gerginov

Die Digitalisierung prägt unsere Welt immer stärker. Unternehmen setzen auf Informationstechnologie und vernetzte Systeme. Mit dieser Entwicklung sind jedoch auch neue Risiken im Bereich Cybersicherheit verbunden.

NIS-2: Wesentliche Aspekte zur Haftung
Florian Tannen / Dr. Matthias Scheck

NIS-2 weitet die Riege der verpflichteten Einrichtungen aus und erhöht die Anforderungen an die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Zudem hat der Unionsgesetzgeber die Haftungsvorschriften angepasst und harmonisiert, die bei einem Verstoß gegen die Maßgaben der Richtlinie greifen sollen.

NIS-2: Neue Anforderungen für das produzierende Gewerbe
Stefan Woronka

Mit NIS-2 werden viel mehr Unternehmen verpflichtet, ihre technische Infrastruktur besser abzusichern. Für das produzierende Gewerbe geht es dabei um viel mehr als bloß die Büro-IT. Die Produktion sollte schon jetzt auf die „tiefen- gestaffelte Verteidigung“ vorbereitet werden.

Plötzlich gehackt: Meist kommen sie in der Nacht von Freitag auf Samstag
Ein Gespräch mit Denis Förster (Fresenius Medical Care) und Dr. Thomas Jelitte (Kapellmann Rechtsanwälte)

Die meisten großen Unternehmen sind auf einen Hackerangriff besser vorbereitet als die meisten kleinen, doch die Wucht, mit der sie getroffen werden, ist dieselbe.

Recht in der Praxis

Jetzt kommt sie wirklich: Das regelt die KI-Verordnung
Eric Meyer / Daniela Birnbauer / Sina Schurig

Spätestens mit „ChatGPT“ ist Künstliche Intelligenz fester Bestandteil unseres Alltags geworden. Unternehmen, die KI wertschöpfend einsetzen möchten, unterliegen schon heute rechtlichen Anforderungen. Doch die neuen Pflichten durch die jetzt gebilligte KI-Verordnung sollten sie immer mitdenken – und zwar ab sofort.

Das neue Schiedsverfahrensrecht: Fünf Tipps für die Praxis
Dr. Lisa Reiser / Dr. Heiko Haller

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts soll Deutschland als Schiedsstandort attraktiver machen. Zeitgemäß soll das neue Schiedsverfahrensrecht werden, weniger formalistisch, mehr auf Englisch. Ob und wann Unternehmen ihre Standard-Streitbeilegungsklauseln anpassen sollten, hängt vor allem von fünf Faktoren ab.

Arbeitsrecht in der Praxis: Werkstudierende richtig beschäftigen
Ariane Klinger

Studierende, häufig auch „Werkstudenten“ genannt, sind aus vielen Unternehmen heute nicht mehr wegzudenken. Nicht nur mit Blick auf das Werkstudentenprivileg kann ihr Einsatz für beide Parteien große Vorteile haben. Rechtlich sollte man auch bei der Vertragsgestaltung einige Besonderheiten beachten.

Management & Karriere

„Mit Rücksicht auf das laufende Verfahren werden wir uns nicht zu den Vorwürfen äußern“
Dirk von Manikowsky

Die begleitende Kommunikation juristischer Auseinandersetzungen (Litigation PR) ist eine Herausforderung der besonderen Art. Wenn unterschiedliche Disziplinen innerhalb eines Unternehmens zusammenkommen, ist es nicht immer selbstverständlich, dass alle Beteiligten dasselbe Ziel vor Augen haben. Doch einfache Regeln führen zur besseren Zusammenarbeit.

Unternehmensjuristinnen: Mit strategischem Networking zu mehr Einflussmöglichkeiten
Dr. Anja Schäfer

Sind Juristinnen im Vergleich mit ihren Kollegen die besseren Netzwerkerinnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: Das ist richtig und zugleich falsch. Dabei ist Networking für die Karriere viel wichtiger als Leistung. Wie es wirkt und wie Inhouse-Juristinnen damit am besten beginnen.

Director Data Privacy & Compliance Europe: 7 Fragen an Franziska Eberius

Persönlichkeiten, die als Unternehmensjurist oder Unternehmensjuristin arbeiten, erklären, was ihren Job für sie ausmacht. Für Tech-Enthusiastin Franziska Eberius, die sich auch als Schiedsrichterin begreift, ist ihr Job Teil einer anspruchsvollen Choreographie, die sie freitags gern in Yoga pants absolviert.

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