unternehmensjurist Ausgabe 1/2025
IP in Zeiten der Digitalisierung
Wie Unternehmen Innnovationen fördern und ihr geistiges Eigentum sichern
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieses Editorial schreibe ich Anfang Februar. Aber wenn Sie das Heft in der Hand halten, liegt die Bundestagswahl 2025 gerade hinter uns. Wir können nun alle nur hoffen, dass die gewählten Parteien mit dem Ergebnis verantwortungsbewusst umgehen und in möglichst kurzer Zeit eine neue, handlungsfähige Bundesregierung bilden werden.
Die Herausforderungen, vor denen die kommende Bundesregierung steht, sind groß. Nach mehreren Jahren des Nicht-Wachstums (Statista: BIP 2023 – 0,3 %, 2024 – 0,2 %) steckt Deutschland fest. Wir Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen hoffen alle, dass die nächste Bundesregierung die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen wird. Dazu gehört auch: der Abbau von Bürokratie – für uns keine neue Erkenntnis!
Derzeit sind wir als Inhouse-Juristinnen und -Juristen weiterhin im Bürokratie-Burnout verhaftet und hangeln uns bei der Implementierung in den Unternehmen von Regulierung zu Regulierung. Zwar setzte der Gesetzgeber mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, noch eine nationale Maßnahme um. Ein Anfang! Bei einem genaueren Blick haben die einzelnen Regelungen des BEG IV aber noch nicht so viel Gewicht, dass das Pendel wirklich in Richtung eines signifikanten Bürokratie- Abbaus geschwungen ist. Die teilweise Lockerung von Formerfordernissen und die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen sind zwar grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Aber natürlich noch nicht das, was wir uns erhofft hatten. Hinzu kommt – ich hatte hierzu berichtet –, dass durch weitere europäische Regulierung ein Mehrfaches an Bürokratie hinzugekommen ist. Während ich dieses Editorial schreibe, habe ich die Hoffnung dennoch nicht aufgegeben, dass der „Omnibus“-Vorschlag, der seitens der EU-Kommission für den 26. Februar 2025 angekündigt ist, tatsächlich Berichtspflichten reduzieren wird.
Neben dem Top-Thema des Abbaus von Regulierung beschäftigen uns als Verband auch weiterhin die berufsbezogenen Themen intensiv. So begleiten wir die Weiterentwicklung des Rechts der Syndizi und die Implementierung des europäischen Geldwäschepakets in nationales Recht. Ferner werden wir Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Gerichts- und Schiedsstandorts Deutschland unterbreiten. Hierzu werden wir den Bundestagsfraktionen ein Positionspapier übersenden und uns dafür einsetzen, dass viele unserer Positionen Eingang in den Koalitionsvertrag und später natürlich auch in das Recht finden.
Was erwartet Sie in diesem Jahr? Wir begleiten das Jahr 2025 unter dem Motto: „Inhouse Counsel – Strategische Stütze und Innovationstreiber in einer Welt im Wandel“ (dem wird auch der UJK 2025 gewidmet sein). Die Welt ist im Wandel – das spüren wir alle jeden Tag. Unsere Stärken, um mit diesem Wandel zurecht zu kommen, wollen wir betonen und ausbauen. Denn meistens sind wir es, die in den Unternehmen diesen Wandel begleiten und in den vielfältigen Projekten mitgestalten.
Herzliche Grüße
Ihre Claudia Junker

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