unternehmensjurist Ausgabe 2/2025

Update Arbeitsrecht
Digital, fair, global: Die neue Arbeitswelt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Druck auf uns nimmt von allen Seiten massiv zu und überschattet unsere Arbeit in den Unternehmen. Diejenigen von Ihnen, die wie ich in Konzernen mit USA-Geschäft tätig sind, werden dies besonders deutlich spüren. Aber auch alle anderen werden über Zölle, Aktienkurse, Wertekonflikte, Lieferketten usw. nachdenken müssen. Wird Europa in dieser neuen Weltlage seine neue Rolle finden? Um hier nicht im Umfang einer Wochenendausgabe einer großen Zeitung über die Weltsituation nachzudenken, wende ich mich jetzt dem Konkreten zu.

In Europa liegt seit Ende Februar der Entwurf für das erste sog. Omnibus-Paket vor, weitere Omnibus-Pakete zum Bürokratierückbau und zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sind angekündigt. Das erste Omnibus-Paket will die Pflichten der Unternehmen in der CSDDD, der CSRD und der EUTaxonomie reduzieren (s. dazu auch S. 24 in diesem Heft). Die dort skizzierten Ansätze, wie etwa die Herausnahme börsennotierter KMU aus dem Anwendungsbereich der CSRD, die Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner (sog. Tier 1) und der Entfall der zivilrechtlichen Haftung in der CSDDD, sind aus Sicht des BUJ vollumfänglich zu begrüßen. Endlich ein Schritt in die richtige Richtung! Unsere Arbeit (natürlich haben auch viele andere daran gearbeitet) zu dem Thema hat sich gelohnt!

In Deutschland liegt seit Mitte April ein Koalitionsvertrag vor, dem zum Druckschluss dieser Ausgabe die Parteien CDU, CSU und SPD noch zustimmen müssen. Der BUJ hatte anlässlich der neuen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags und während der laufenden Koalitionsverhandlungen ein eigenes umfassendes Positionspapier veröffentlicht und an die Koalitionäre geschickt. Dieses adressiert die aus Sicht der Unternehmensjuristinnen und -juristen zentralen Forderungen in den Bereichen Corporate, Berufsrecht, Compliance, Dispute Resolution und Datenschutz und nimmt auch den Entwurf für das erste Omnibus-Paket der EU-Kommission in den Blick. Die wesentlichen Positionen einschließlich der Statements der Autoren finden Sie direkt in diesem Heft.

Es freut mich sehr, dass es mehrere unserer Punkte (s. dazu auch S. 6 in diesem Heft) in den Koalitionsvertrag geschafft haben – wie die Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts, der Abbau von Schriftformerfordernissen sowie die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht. Der Koalitionsvertrag bekennt sich zudem zu der auch vom BUJ geforderten Abkehr vom Gold Plating bei der nationalen Umsetzung von EU-Richtlinien und zur systematischen Durchführung von Praxischecks von Gesetzgebungsvorhaben. Gold Plating meint im Berliner Politik-Jargon die Umsetzung von EU-Richtlinien in einem deutschen Gesetz, das noch mehr (von den Unternehmen) verlangt, als in der EU-Richtlinie vorgesehen ist. Der BUJ wird sich aktiv dafür einsetzen, dass diese Aspekte aus dem Koalitionsvertrag auch tatsächlich durch entsprechende Gesetzgebung umgesetzt werden.

Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen und auf den Unternehmensjuristenkongress (UJK) hinweisen, der vom 10. bis 12. September in Berlin stattfinden wird. Der Kongress ist in diesem Jahr für BUJ-Mitglieder kostenlos – der Wahnsinn! Anmeldungen sind über die Webseite des BUJ möglich.

Herzliche Grüße
Ihre Claudia Junker

Bild unternehmensjurist 2:2025

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