unternehemnsjurist Ausgabe 2/2026
Ein Jahr Commercial Courts
Standorte, Zuständigkeiten, Praxisleitfaden Gerichtsstandsklausel
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
an dieser Stelle berichte ich regelmäßig über den Bürokratie-Tsunami aus Brüssel.
Besonders deutlich wird das aktuell wieder in der nationalen Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der CSDDD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Die CSRD wurde bereits im Dezember 2022 und die CSDDD im Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Beide Regelwerke schossen im Anwendungsbereich, im Pflichtenkanon und in vielen weiteren Punkten über das Ziel hinaus. Sie mussten daher im Rahmen des sogenannten Omnibus-Verfahrens auf EU-Ebene entschärft werden. Das Omnibus-Verfahren für die CSRD und die CSDDD ist seit Dezember 2025 abgeschlossen.
Das Bundesjustizministerium (BMJV) ist für die Umsetzung der CSRD in nationales Recht zuständig. In einem Gespräch, zu dem mich die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nach Ostern als Ihre BUJ-Präsidentin empfangen hat, habe ich auch die Bereitschaft – jedenfalls – des BMJV zur zügigen Umsetzung herausgehört. Schließlich läuft gegen die Bundesrepublik Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung.
Für die Umsetzung der CSDDD im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig – das Gesetz soll zukünftig übrigens anders heißen. Hier sieht die Sache düster aus. Diverse Ebenen im BMAS meinen nämlich, dass die CSDDD nicht eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt werden könne, weil das Völkerrecht entgegenstehe. Mal davon abgesehen, dass das Gegenteil extra in die CSDDD hineingeschrieben wurde, hält diese Meinung auch einer völkerrechtlichen Begutachtung nicht stand.
Diese beiden – Ihnen bekannten – Beispiele verdeutlichen wieder, dass wir uns als BUJ zukünftig nicht mehr darauf beschränken können, über die nationalen Bundesministerien darauf hinzuwirken, praxisgerechte EU-Regelungen zu erwirken. Ich freue mich daher sehr, dass wir zum 1. April 2026 unsere neue Repräsentanz in Brüssel eröffnen konnten. Mit Jan Bremer konnten wir einen erfahrenen Repräsentanz-Leiter gewinnen. Er verfügt vor Ort über ein umfangreiches Netzwerk. Wir werden uns mit ihm zukünftig überall dort einbringen, wo wir als Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen Expertise beisteuern können. Vom 28. Regime, der Shareholder Rights Directive und der Whistleblowing Directive bis hin zur Nachhaltigkeitsregulierung und der Technologieregulierung. Bringen auch Sie sich hier gerne mit Ihrer Expertise ein und nehmen Kontakt zu Herrn Bremer auf!
Abschließend möchte ich Sie noch auf unseren UJK vom 9. bis 11. September 2026 aufmerksam machen. Wir werden in diesem Jahr wieder 500 Kolleginnen und Kollegen in Berlin begrüßen. Die Bundesjustizministerin, die Parlamentarische Staatssekretärin im BMDS und viele weitere Top-Speaker haben bereits ihr Erscheinen zugesagt. Seien auch Sie dabei und sichern Sie sich Ihr Ticket über unsere Webseite – für BUJ-Mitglieder erneut teilnahmebeitragsfrei. Ich freue mich, Sie persönlich zu treffen!
Herzliche Grüße
Ihre Claudia Junker

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