unternehmensjurist Ausgabe 3/2024

Arbeitsrecht im internationalen Kontext
Praxistipps für Fremdpersonaleinsatz und Fachkräfteeinwanderung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir feiern in diesem Jahr ein besonderes Jubiläum: 75 Jahre Grundgesetz. Die Bundesregierung hat dieses Ereignis zum Anlass für ein dreitägiges Demo­ kratiefest in Berlin genommen. Einige von Ihnen werden hieran sicherlich teil­ genommen haben. Auch BUJ­Mitglieder haben sich Gedanken gemacht und die entsprechenden Statements haben wir in diesem Heft abgedruckt.

Wenngleich unser Grundgesetz – wie es die Bundesregierung richtig auf den Punkt bringt – der Garant für 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland ist und bleiben soll, so ist das Jubiläum auch ein Anlass, sich Auftrag und Mahnung der Verfassung in Erinnerung zu rufen: Kern des Grund­ gesetzes sind die Grundrechte, die als Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gegenüber dem Staat konzipiert sind. Der Staat muss sich rechtfertigen, auch und gerade dann, wenn er in die Grundrechte der Unternehmen und seiner Beschäftigten eingreift – nicht umgekehrt. Es bleibt damit der staatliche Auftrag, Freiheiten für Unternehmen möglichst um­ fassend zu gewähren. Gleichzeitig ist der Auftrag auch eine Mahnung an den Staat: Regulierung nur soweit notwendig. Im Übrigen ist sie zu unterlassen.

Wir beobachten in unser aller Arbeitsalltag ständig, dass es der Staat damit nicht sonderlich genau nimmt. Im Ergebnis beschleunigt sich die Regulierung sogar noch. Trotz aller Bürokratieabbaubekenntnisse nimmt auch in der aktu­ ellen Legislaturperiode die Regulierung weiter zu. In Summe kommt ein Viel­ faches mehr an neuer Regulierung hinzu als alte aufgehoben wird.

Der Verweis darauf, dass ein Großteil der Regulierung „aus Brüssel“ komme, übersieht, dass die Bundesregierung bei den Initiativen und Entwürfen der EU eine gehörige Portion mitredet und oft sogar den entscheidenden Im­ puls setzt und die entscheidende Zustimmung gibt. So kamen 2022 nach einer Erhebung der DIHK auf EU­Ebene für jede abgeschaffte Regulierung vier neue hinzu.

Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, als Berufsstand der Inhouse­Juristinnen und ­Juristen die eigenen Sichtweisen und Positionen gegenüber der Politik zu formulieren. Genau dafür steht der BUJ als Verband. Ich möchte Sie daher ermutigen, sich mit dem BUJ aktiv in die politische Diskussion einzubringen, sowohl im Rahmen von Stellungnahmen und Initiativschreiben als auch bei Gesprächsterminen mit den Ministerien und mit Politikerinnen und Politikern.

Ein ebenfalls sehr passender Rahmen hierfür: der UJK im September 2024, bei dem sowohl der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann als auch Politikerinnen und Politiker aus dem Bundestags­Rechtsausschuss mit uns diskutieren wollen. Wir haben bereits deutlich über 100 Ticketbestellungen – seien auch Sie dabei und melden Sie sich direkt über die BUJ­Seite an!

Herzliche Grüße
Ihre Claudia Junker

Magazin Deckblatt 3:2024

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Die neuen Regionalgruppenleitungen stellen sich vor

Die Fach­ und Regionalgruppen sind das Herzstück des Verbands – dieser Satz ist keine bloße Plattitüde, sondern gelebte Realität im BUJ. Obschon das Präsidium die Richtlinien der Verbands­ tätigkeit vorgibt und der Vorstand mit Unterstützung der Geschäftsstelle in Berlin die Geschäfte des Verbands führt, sind es die Fach­ und Regionalgruppen, die den BUJ in all seinen fachlichen Themen und vor Ort erlebbar machen.

75 Jahre Grundgesetz: „Ein Meilenstein deutscher Geschichte"

Am 23. Mai 2024 ist unser Grundgesetz 75 Jahre alt geworden. Auch für BUJ-Mitglieder ein Anlass, nicht nur auf die Vergangenheit zurückzublicken, sondern auch die Bedeutung des Grundgesetzes für die Zukunft zu betrachten.

Präsenzsitzung der Fachgruppe UJ@KMU am 17. Juli 2024 in München

Steffen Mertz und Patrick McLoughlin

Die Fachgruppe KMU hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese – oft kleinen – Teams bei der Umsetzung der Regulierungsanforderungen zu unterstützen und ein Forum zum Austauschen, Diskutieren und zur Meinungsbil- dung zu bieten. Eine gute Möglichkeit dazu bietet der diesjährige KMU-Day am 17. Juli in München. Dazu lädt die Fachgruppe herzlich ein.

Altersversorgung für Syndizi

Dr. Christoph Schmitz

Am 17. April 2024 veranstaltete die Regionalgruppe München in Kooperation mit der Rechts­anwaltskammer München und der Bayerischen Rechtsanwalts­ und Steuerberaterversorgung (BRAStV) eine Informationsveran­ staltung zur Altersversorgung von Syndikusanwältinnen und ­anwäl­ten. An der hybriden Veranstaltung nahmen über 200 Menschen teil, 40 davon vor Ort.

Aus der Berliner Geschäftsstelle

Der BUJ, das ist neben dem Präsidium, den zahlreichen Ehrenamtlern und natürlich den Mitgliedern auch die Geschäftsstelle in Berlin. Ralph Kitoko A’Walelu betreut unter anderem die Fach- und Regionalgruppen, den Kontakt mit den Mitgliedern schätzt er sehr.

Schwerpunkt

Fremdpersonaleinsatz: Ein CMS gegen die Risiken der Scheinselbständigkeit

Maren Lulić und Dr. Stefan Middendorf

Der zunehmende Fachkräftemangel, neue Methoden der Zusammenarbeit und veränderte Geschäftsmodelle stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Längst setzen sie Fremdpersonal nicht mehr nur im Bereich IT ein. Externe Dienstleister sind als Projektmanager, Beraterinnen oder Handwerker tätig. Prozesse dazu sind aber oft bestenfalls punktuell geregelt, umfassende Compliance Management Systeme (CMS) noch immer selten. Das sollte sich ändern. Ein Überblick mit Praxisleitfaden.

Erste Praxiserfahrungen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Christian Jimenez Metzler

Der deutsche Arbeitsmarkt leidet weiterhin unter einem erheblichen Fachkräfte- mangel, der die wirtschaftliche Entwicklung in vielen Bereichen beeinträchtigt. Die Bundesregierung hat nunmehr erneut auf diese fortlaufende Entwicklung reagiert und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nochmals überarbeitet. Ein Überblick.

Arbeiten in der Matrix

Dr. Martin Trayer

In einer digitalisierten Arbeitswelt bringen international vernetzte Strukturen einen Effizienzgewinn. Der Aufbau komplexer Matrix-Strukturen wirft aber auch arbeitsrechtliche Fragen auf. Was Konzerne beachten sollten.

Recht in der Praxis

Vertragsgestaltung in der Lieferkette nach dem LkSG

Prof. Dr. Eric Wagner / Dr. Marc Ruttloff / Florian Schuler

Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten des LkSG müssen Unternehmen besondere Klauseln in ihre Lieferverträge aufnehmen. Für eine rechtssichere Vertragsgestaltung existieren bisher kaum Wegweiser. Nach anderthalb Jahren LkSG gibt es aber erste Erfahrungswerte: Wo und wie die Klauseln aussehen können, wie man sie wirksam einbezieht und was man tun kann, wenn der Lieferant die Mitarbeit verweigert.

Low-Code im Unternehmen: Die passende Plattform finden

Carolin Kothe und Sebastian Krempel

Mit Low­Code können Unternehmen die Entwicklung von Software­Anwendungen beschleunigen, selbst wenn qualifizierte IT-Fachkräfte knapp sind. Die Auswahl an Plattformen ist groß, Organisationen müssen die richtige Wahl für ihre spezifischen Bedürfnisse treffen.

Geschäftspartner in finanziellen Schwierigkeiten: Absicherung gegen Zahlungsausfall und Haftungsgefahren

Dr. Matthias Tresselt und Dr. Florian Kienast

Auch Absicherungsstrategien haben ihre Schattenseiten und wollen gut überlegt werden. Besondere Risiken bergen zudem „Sanierungsbeiträge“ im krisennahen Stadium.

Management & Karriere

Geschäftspartner in finanziellen Schwierigkeiten: Absicherung gegen Zahlungsausfall und Haftungsgefahren

Dr. Matthias Tresselt und Dr. Florian Kienast

Auch Absicherungsstrategien haben ihre Schattenseiten und wollen gut überlegt werden. Besondere Risiken bergen zudem „Sanierungsbeiträge“ im krisennahen Stadium.

Das T-Modell: Was Unternehmensjuristen heute können müssen

Alexander Zinser

Die wachsenden Anforderungen an Unternehmensjuristinnen und -juristen sowie die Technologisierung haben die Art und Weise verändert, wie juristische Dienstleistungen erbracht werden. Das T-Modell ist eine Wegleitung, welche Kenntnisse und Fähigkeiten Unternehmensjuristinnen und -juristen benötigen, um als kompetente und vertrauenswürdige Beratende des Unternehmens erfolgreich zu agieren und gleichzeitig die eigene Marktfähigkeit zu steigern.

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