unternehmensjurist Ausgabe 4/2024

Best practice M&A: Transaktionen zeitgemäß managen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

der Gartner Hype Cycle ist eigentlich eine Grafik. Inhaltlich besagt der Hype Cycle, dass wir die kurzfristige Wirkung neuer Technologie überschätzen, aber die langfristige Wirkung unterschätzen. Viele denken, für Künstliche Intelli­genz gilt genau das. Ich selbst bin mir da nicht so sicher: KI findet sich schon heute in vielen Produkten, z.B. bei personalisierter Werbung oder beim Ob­jekttracking im Internet der Dinge, – nur wir nehmen sie nicht bewusst wahr. KI wird vieles schneller verändern, als wir es bisher erlebt haben. So ist es aus meiner Sicht richtig, dass wir uns als Unternehmensjuristinnen und ­juristen intensiv mit KI beschäftigen.

Der in den letzten Monaten viel diskutierte EU AI Act ist zum 1. August 2024 in Kraft getreten. Dieser soll einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für KI innerhalb der EU schaffen. Er soll sicherstellen, dass KI­Systeme trans­parent, sicher und im Einklang mit den europäischen Werten entwickelt und angewendet werden. Er unterscheidet – hierzu haben wir bereits in vergan­genen Heften des unternehmensjurist umfassend berichtet – zwischen vier verschiedenen Kategorien von KI­Systemen: von verbotener KI (z.B. für „social scoring“) über Hoch­Risiko­KI (z.B. KI­gestützte Bildgebungssysteme für die Tumorerkennung) bis zu KI mit begrenztem Risiko (z.B. in Chatbots) oder minimalem Risiko (z.B. in Spam­Filtern von E­Mail­Diensten). Die jeweiligen Vorgaben setzen zeitlich abgestuft ein. Die Regulierung soll Innovation nicht ersticken, aber gleichzeitig Schutzmechanismen für Unternehmen sowie Bür­gerinnen und Bürger bieten.

Die Motive der europäischen Gesetzgeber sind im Ausgangspunkt sicherlich richtig. Ob es aber tatsächlich gelingt, Europa im KI­Rennen der Welt so zu positionieren, dass Regulierung schützt, aber nicht behindert, werden wir in den nächsten Jahren beobachten können. Weitere Herausforderungen sind, dass der AI Act zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe enthält und teilweise nicht mit vielen weiteren Gesetzesinitiativen abgestimmt ist.

Aus meiner Sicht ist entscheidend, beim Thema KI am Puls der Zeit zu sein. Der BUJ hat sich des Themas daher schon im Rahmen mehrerer Summits so­wie Fach­ und Regionalgruppensitzungen angenommen. Auch im Zentrum des UJK im September steht die Frage: „Inhouse Counsel 4.0 – alles nur KI?“ Beim UJK wollen wir allerdings nicht nur auf die Regulierung schauen. So haben wir bei uns (bei Law & Integrity im Hause der Telekom) nach einem Piloten im September 2023 eine generative KI speziell für Juristen eingeführt („Harvey“). Die KI unterstützt uns bei unserer Arbeit. Näheres wird es beim UJK in einer „Drumbeat­Session“ geben. Auch für die KI­Transformation und das Gelingen der Reise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sehr wichtig! – wird es eine eigene Breakout­Session geben. Es lohnt sich also, dabei zu sein.

Herzliche Grüße
Ihre Claudia Junker

Unternehmensjurist Deckblatt 4:2024

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