unternehmensjurist Ausgabe 4/2025
Transformation gestalten
Die Rechtsabteilung von morgen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die neue Bundesregierung ist nun die ersten 100 Tage im Amt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) treibt seine Pläne unter der Ministerin Dr. Stefanie Hubig voran; das wird bei einem Blick auf die zahlreichen laufenden Gesetzesvorhaben auf der Webseite des Ministeriums deutlich. Bislang hat sich das BMJV allerdings im Wesentlichen darauf beschränkt, Vorhaben aus der vergangenen Legislaturperiode abzuarbeiten. Dazu gehören Entwürfe zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts und zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit.
Für besonderen Aufruhr unter den Wirtschaftsverbänden hat der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gesorgt, den das BMJV am 10. Juli veröffentlicht hat (s. auch S. 18). Die CSRD-Umsetzung war in der vergangenen Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen. Allerdings: Die umzusetzende CSRD befindet sich in einem laufenden Omnibusverfahren der Europäischen Kommission zur Änderung der Richtlinie. Wenn sie geändert ist, muss das Umsetzungsgesetz also erneut angepasst werden. Im Ergebnis müssten viele Unternehmen im Jahr 2025 nach einem zu umfangreichen, im Folgejahr 2026 dann nach dem überarbeiteten Standard berichten. Dieses Vorgehen schießt über das Ziel hinaus und schafft vermeidbaren Mehraufwand und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen.
Im Übrigen sehen wir in Sachen unternehmensbezogener Gesetzgebung noch keine maßgeblichen Impulse. Im Koalitionsvertrag war unter anderem verabredet worden, die Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts und, mit Blick auf generative KI, des Urheberrechts anzugehen. Dazu vernehmen wir ebenso wenig neue Vorstöße wie zu der von der Ampelregierung noch angestoßenen und vom BUJ intensiv begleiteten Reform des Schiedsverfahrensrechts. Auch von den Mitgliedern des Rechtausschusses gab es hierzu noch keine näheren Äußerungen.
Der vor uns liegende Unternehmensjuristenkongress ist eine gute Gelegenheit, die für den BUJ und seine Mitglieder relevanten Vorhaben gegenüber Politik und Ministerialverwaltung zur Sprache zu bringen – sei es beim rechtspolitischen Vorabend oder im Rahmen der Gespräche mit den anwesenden Leitungspersonen des BMJV. Ich gehe davon aus, dass wir beim diesjährigen UJK ausgebucht sein werden. Den Kongress 2025 haben wir größer geplant und werden demnach 500 Teilnehmer und Teilnehmerinnen sein. An den drei Kongresstagen liegt ein facettenreiches Programm vor uns.
Abschließend möchte ich Sie noch auf ein gemeinsames Interview hinweisen, das unser BUJ-Geschäftsführer Dr. Patrick Otto und ich in diesem Heft geben: Darin möchten wir Ihnen Hintergründe zur UJK-Planung geben – was machen wir wie und warum. Also, wenn Sie so wollen, ein „Making-Of“.
Ich freue mich darauf, Sie in Berlin zu treffen!
Herzliche Grüße
Ihre Claudia Junker

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