unternehmensjurist Ausgabe 5/2025
Zölle, Sanktionen, neue ESG-Politik:
Wie Unternehmen geopolitische Risiken rechtssicher managen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
450 Unternehmensjuristen plus knapp hundert weitere Teilnehmer beim UJK 2025 in Berlin begrüßen zu dürfen – darüber habe ich mich sehr gefreut. An den drei Kongresstagen hatten wir einen intensiven kollegialen Austausch. Es ist schön zu sehen, dass wir mit unserem Programm den richtigen Nerv bei Ihnen treffen konnten.
Der Unternehmensjuristenkongress war gespickt mit Highlights. So hat uns etwa Herr Wintels, der CEO der KfW, ins Stammbuch geschrieben, dass es im Jahrzehnt der Entscheidung für die Unternehmen auf uns als Inhouse Counsel ankommt. Der Titel des UJK „Inhouse Counsel – Strategische Stütze und Innovationstreiber in einer Welt im Wandel“ ist daher nicht nur ein Claim, sondern der Anspruch an unsere Arbeit. Um genau diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen wir im Unternehmen – wie es Herr Wintels treffend betont hat – fünf Dinge mitbringen: Verlässlichkeit, Verständlichkeit, Technologieaffinität, Geschwindigkeit und Vernetzung.
Der UJK hat mir aber auch gezeigt, dass gerade noch viel zu tun ist. Sowohl beim rechtspolitischen Vorabend als auch bei der Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMJV war von dem angekündigten Herbst der Reformen, der Deutschland zur Wettbewerbsfähigkeit zurückführen soll, noch nicht allzu viel zu spüren. Besonders geärgert habe ich mich – die, die dort waren, wissen das – über die gleich von zwei politischen Seiten aufgestellte Behauptung, dass das LKSG abgeschafft sei. Nein, ist es nicht. Sondern es soll die Berichtspflicht abgeschafft werden und Sanktionen soll es nur noch bei schweren Verstößen geben. Dazu kann ich nur sagen: Steine statt Brot. Denn wir Unternehmensjuristen müssen dazu leider sagen, dass der riesige sonstige Pflichtenkanon des LKSG weiterhin gilt und eingehalten werden muss (Stichwort Legalitätsprinzip). Das heißt, wir sind im Ergebnis einen Bericht los. Aber mehr auch nicht. Der Gesetzgeber muss also auch an die vielen, vielen Sorgfaltspflichten des LKSG ran.
Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre dieser Ausgabe des unternehmensjurist viel Freude und freue mich schon jetzt auf den UJK im nächsten Jahr – vom 9. bis 11. September 2026 in Berlin.
Herzliche Grüße
Ihre Claudia Junker

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