ZUJ Ausgabe 2/2021
Digital Compliance
Ich begrüße Sie sehr herzlich zu dieser zweiten Ausgabe der Zeitschrift für Unternehmensjuristen in diesem Jahr.
2021 schreitet in großen Schritten voran. Das Virus hat unsere Lebensgestaltung aber immer noch fest im Griff – auch wenn die Aussicht auf optimierte Impf- und Teststrategien ein normaleres Leben in Sichtweite kommen lassen.
Das Jahr 2021 bringt weitere Veränderungen an der Spitze des BUJ: Zum 01. April 2021 begrüßen wir Frau Judith Nikolay als unsere neue Geschäftsführerin.
Mit Frau Judith Nikolay werden wir eine erfahrene und qualifizierte Geschäftsführerin haben. Frau Nikolay ist Volljuristin und zugleich rechts- und wirtschaftspolitische Generalistin. Sie ist erfahrene Kommunikatorin an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft und bringt Kenntnisse und Erfahrungen aus über 15 Jahren haupt- und ehrenamtlichem Engagement in Politik und Bundesverbänden mit.
Ich freue mich außerordentlich, dass wir Frau Nikolay für den BUJ gewinnen konnten. Wir brauchen genau ihre Expertise für die Geschäftsführung des BUJ: Sie hat breite Erfahrung in Verband, Politik und Unternehmen – und sogar in einem selbst gegründeten Start-up. Deswegen und auf Basis ihres hervorragenden Netzwerks wird sie unsere Interessen überaus gut vertreten können.
Frau Vogt, bisherige Leiterin der Hauptstadtrepräsentanz, wird sich neuen Herausforderungen außerhalb des BUJ annehmen. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
Mit dieser Ausgabe der ZUJ richten wir unseren Fokus auf das Thema Digital Compliance. Ein funktionierendes Compliance-Management-System ist wichtiger Bestandteil einer guten Unternehmensführung. Mit der Einrichtung und dauerhaften Aufrechterhaltung des Compliance-Management-Systems allein ist es jedoch nicht getan. Es muss wachsen, sich öffnen, anpassungsfähig sein – es muss mit der Zeit gehen. Ein modernes Compliance-Management-System stellt sich daher auch den Herausforderungen der Digitalisierung. Darum geht es in unseren Beiträgen zu diesem aktuellen Schwerpunkt-Thema.
Einblicke in die Abläufe und Organisation der Digital Compliance der DEKRA geben uns Ulrich Rothfuchs, Dr. Johannes Winter, Polya Ivanova.
Hinweisen möchte ich Sie auf den Beitrag von Dr. Heike Stintzing, die über die Zulassungspraxis für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte berichtet.
Ich wünsche Ihnen eine gute und inspirierende Lektüre.
Genießen Sie den Frühling und passen Sie weiterhin auf sich auf!
Ihre Claudia Junker
BUJ Inside
Dr. Claudia Junker
Der BUJ als die größte und älteste Interessenvertretung des Berufsstandes der Unternehmensjurist*innen in Deutschland feiert sein 10-jähriges Bestehen! Zahlreiche Glückwünsche erreichten unser Hauptstadtbüro – eine Auswahl lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Björn Honekamp / Jürgen Kesper
Am 25.02.2021 traf sich die Regionalgruppe Frankfurt / Rhein-Main zu ihrem virtuellen Jahresauftakt mit 48 Teilnehmern.
Jörg Steinhaus
Bedingt durch die Auswirkungen der Coronapandemie arbeiten immer mehr Beschäftigte im Homeoffice. Dabei werden neben Videokonferenzen auch Lösungen zur gemeinsamen Arbeit an Dokumenten und Dateien genutzt. Nicht alle Lösungen sind datenschutzrechtlich zulässig.
Jürgen Krais
Die ZUJ hat mehrfach über geldwäscherechtliche Pflichten der Syndikusrechtsanwälte berichtet, zuletzt in der Ausgabe 6/2020, S. 48 f. Ausführliche FAQ zu den Syndikusrechtsanwälte betreffenden Rechtsfragen sind auf der Webseite des BUJ verfügbar. Zwei kürzlich ergangene Gerichtsentscheidungen, eine zu Prüfanordnungen der Rechtsanwaltskammern gegenüber angestellten Rechtsanwälten, die andere zur Anwendbarkeit der GwG-Immobilien-Meldeverordnung zeigen, dass das Thema weiter an Bedeutung gewinnt – selbst wenn es sich um erste, untergerichtliche Urteile handelt. Deutlich wird: Von der Gerichtsbarkeit ist keine Entlastung zu erwarten.
Aktuelles
Wie lassen sich Verträge für umfangreiche IT-Projekte angemessen formulieren? Antwort auf diese und weitere Fragen zur Vertragsgestaltung gibt der Leitfaden zu ausgewogenen Vertragskonzepten, den der Digitalverband Bitkom in einer erweiterten Neuauflage veröffentlicht hat.
Das Bundeskabinett hat am 03.03.2021 den Entwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen. Das sog. Sorgfaltspflichtengesetz schafft Rechtsklarheit für die Wirtschaft und stärkt die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen.
Die Bundesregierung will eine Frauenquote für Vorstände großer deutscher Unternehmen verbindlich vorschreiben. Dies ist der zentrale Punkt des von ihr vorgelegten Entwurfs eines Zweiten Führungspositionengesetzes.
Das Bundeskartellamt weitet aufgrund der Änderungen im Kartellrecht sein Verfahren aus und prüft nun ebenfalls, ob Facebook unter die neuen Regelungen für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb (§ 19a GWB) fällt.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte im März 2020 das DRSC mit einer umfangreichen Untersuchung zu der Frage beauftragt, wie deutsche Unternehmen die CSR-Berichtspflichten erfüllen. Nun liegen die Ergebnisse vor.
Recht & Wirtschaft
Martin W. Huff
An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt Martin W. Huff, Rechtsanwälte LLR in Köln und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, über aktuelle Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Zulassung, aber auch mit der Tätigkeit und dem Befreiungsrecht des Syndikusrechtsanwalts befassen.
Dr. Heike Stintzing
Auch im Jahr 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) wieder wichtige Entscheidungen gefällt, die sich unmittelbar auf die Zulassungspraxis der Rechtsanwaltskammern auswirken. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über zwei von ihnen.
Dr. Kathrin Rosenberg / Dr. Christoph Kurzböck
Die Corona-Krise stellt nicht nur Experten im Gesundheitswesen vor neue Herausforderungen. Auch arbeitsrechtliche Fragen, inwieweit Arbeitgeber ihre Beschäftigten im Homeoffice überwachen und gar sanktionieren können, gelangen mehr und mehr in den Fokus.
Im Fokus
Dr. Nicolai Behr
Dr. Martin Petrasch
Remote Investigations haben durch die Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen und sind stärker ins Blickfeld der Compliance-Verantwortlichen gerückt. Hieraus ergeben sich zahlreiche Fragen mit höchster praktischer Relevanz. Wie man Interne Untersuchungen als „Remote Investigation“ durchführt und dabei Fallstricke vermeidet, erklärt RA Dr. Martin Petrasch, Head of Compliance Investigation and Regulatory Europe bei der Siemens AG im Interview mit Chefredakteuerin Viola C. Didier.
David Schwab
Aus unterschiedlichen Perspektiven und verschiedenen inhaltlichen Blickwinkeln gewähren drei Professionals einen Einblick auf die Digital Compliance in ihrer Unternehmenslandschaft oder ihrem ganz persönlichen Umfeld.
Ulrich Rothfuchs
Derzeit werden Begriffe wie IT-Compliance oder auch Digital Compliance regelrecht „gehypt“. Nicht ganz zu Unrecht. Denn im Wesentlichen geht es um die straf- und bußgeldbewährte Einhaltung der immer vielfältiger werdenden regulatorischen Anforderungen und Gesetze, beispielsweise DSGVO, TISAX, IT-Sicherheitsgesetz etc., insbesondere zur Wahrung der Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen in der digitalisierten Welt. Eine einseitige, streng juristische Betrachtung der mit der Digitalisierung verbundenen Risiken würde jedoch der ganzen Tragweite der digitalen Transformation nicht gerecht. Ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt für den Erfolg einer digitalen Strategie ist deren gesellschaftliche Akzeptanz. Ulrich Rothfuchs, Dr. Johannes Winter und Polya Ivanova berichten darüber, wie der Bereich Recht, Compliance und Datenschutz der weltweit agierende Sachverständigenorganisation DEKRA die digitale Transformation begleitet und was aus ihrer Sicht dabei besonders zu beachten ist.
Viola C. Didier
Die Digitalisierung beeinflusst nicht nur alle Bereiche von Unternehmen – sie fordert auch Wertebewusstsein und verantwortungsvolles Handeln. Das Merck Digital Ethics Advisory Panel soll ethische Handlungsempfehlung für alle Geschäftsprozesse geben und damit die fortschreitende datenbasierte Digitallandschaft unterstützen.
Management & Business
Martin Regnath
Mitarbeitern eine Kündigung auszusprechen, gehört zu den heikelsten Führungsaufgaben. Wie sich Führungskräfte auf ein Kündigungsgespräch vorbereiten und den Ablauf optimal gestalten, erklärt Martin Regnath, General Counsel und Prokurist der Autobahn GmbH des Bundes im Interview mit Chefredakteurin Viola C. Didier.
Dr. iur. Andreas Wolfgang Wiedemann
Für Unternehmensjuristen ist die D&O-Versicherung von zweifacher Bedeutung: Zum einen bietet sie Schutz für das Management und das Unternehmen. Zum anderen gewährt sie aber auch Schutz für Unternehmensjuristen selbst. In Corona-Zeiten gilt dies ganz besonders.
Sadik Medar
Die Wertschätzung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen (LGBT+) Menschen am Arbeitsplatz ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Eine jüngst veröffentlichte Studie zeigt jedoch, dass dies nicht auf jeden Berufszweig in gleichem Maß zutrifft. Besonders scheint dies Jurist*innen und ihr berufliches Umfeld zu betreffen.