ZUJ Ausgabe 3/2022

BRAO Reform, GWG, beA
Was den Berufsstand derzeit bewegt

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die aktuellen Nachrichten zum Weltgeschehen sind seit dem Erscheinen der letzten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins nicht besser geworden. Während sich die Krisen der Welt immer weiter in unserem Alltag ausbreiten, holt sich unser Alltag mit all seinen Aufgaben und Routinen seinen Platz in unserem Leben zurück – ein Balanceakt zwischen Bewältigung der täglichen Aufgaben auf der einen Seite sowie Selbstschutz und einer Form von Gewöhnung auf der anderen.

Zu den täglichen Aufgaben des BUJ gehört die Vertretung unserer Interessen als Unternehmensjuristen und -juristinnen. Wir sind bekanntlich die größte unabhängige Interessenvertretung von Unternehmensjurist und -juristinnen in Deutschland, und zwar unabhängig von Unternehmen und Branchen. Mit unser aller Praxiswissen aus dem Alltag der verschiedensten Rechtsbereiche können wir einen wichtigen Beitrag zu einer praxistauglichen Gesetzgebung und mehr Rechtssicherheit leisten. Hierfür ist es wichtig, dass wir den gemeinsamen Austausch suchen, unser Wissen bündeln und auch mit Vertretern aus der Politik teilen.

So hat sich der BUJ in den letzten Wochen mit deutlichen Worten zur virtuellen Hauptversammlung geäußert; zusätzlich haben 26 General Counsel von DAX40- Unternehmen die vom BUJ mitgetragene Verbändeposition zu dem Regierungsentwurf persönlich und mit deutlichen Worten gegenüber der Politik unterstützt. Der BUJ hat sich zudem zum Hinweisgeberschutzgesetz positioniert und auch hier eine Stellungnahme an das BMJ adressiert. Auch zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben Vertreterinnen des BUJ gemeinsam mit anderen Verbänden Gespräche mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt. Sie merken – der BUJ entwickelt sich zu einem gefragten Ansprechpartner der Politik.

Manchmal betrifft uns die Gesetzgebung auch direkt. Sie wissen, dass wir uns zum Berufsrecht der Syndikusrechtsanwälte nicht nur deutlich positionieren und in die politische Debatte einbringen, sondern wir informieren Sie hierzu auch stets über Neuerungen und Besonderheiten. So auch in dieser Ausgabe der ZUJ. Zum Thema Berufsrecht finden Sie im vorliegenden Heft u.a. Artikel zu den Pflichten für Syndikusrechtsanwälte nach dem Geldwäschegesetz, die aktive Nutzungspflicht des beA sowie alle wichtigen berufsrechtlichen Neuerungen mit In-Kraft-Treten der BRAO-Reform im August 2022.

Ich wünsche Ihnen hierbei und bei den weiteren Themen des Magazins, wie immer, inspirierende Momente und anregende Ideen.

Herzliche Grüße
Ihre Claudia Junker

BUJ Inside

Schön war’s – das BUJ Sommerfest

Am 30. Mai trafen sich viele BUJ-Mitglieder und Vertreter unserer Strategischen Partner in Frankfurt zum BUJ Sommerfest. Groß war die Freude, sich wieder persönlich zu begegnen, auszutauschen und Pläne zu schmieden.

BUJ Zertifikatslehrgang „Legal Operations Manager” sehr erfolgreich gestartet
Manja Korbella

Die sich ständig verändernden Anforderungen an die Rechtsabteilungen aktiv mitgestalten – sei es im Bereich Prozessverbesserungen, Einführung von Technologien, das Management der externen Rechtsdienstleister oder der internen Kommunikation: der Lehrgang bereitet Teilnehmer/innen darauf vor.

BUJ: Interessenvertretung zu Berufsrecht und berufsbezogenen Themen
Dr. Claudia Junker / Judith C. Nikolay / Michel Grünke

Seit über zehn Jahren vertritt der BUJ die Interessen seiner Mitglieder. Lag früher der Fokus eher auf dem Berufsrecht der Syndikusrechtsanwälte, entwickelt sich der Verband nunmehr zu einem anerkannten Ratgeber für Gesetzgebung mit dem Schwerpunkt auf Praktikabilität und Rechtstechnik.

Position des BUJ zum BMJ-Referentenentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes
Judith C. Nikolay / Dr. Martin Petrasch / Dr. Denis Lanzinner / Felix Schwarzenburg / Dr. Patrick Christian Otto / Guido Hansch

Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)wird vom BUJ grundsätzlich begrüßt. Die BUJ-Stellungnahme enthält einige Verbesserungsvorschläge.

Geplante Regelungen für virtuelle Hauptversammlungen halten Praxischeck nicht stand
Judith C. Nikolay / Dr. Peter Hennke / Dr. Ulrich Zwach / Dr. Jan Christoph Pfeffer

Während der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom BUJ begrüßt wurde, geht der Regierungsentwurf an den praktischen Bedürfnissen vorbei.

Unternehmensjuristen im Gespräch mit dem BAFA zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ab dem 1. Januar 2023 obliegt dem BAFA der gesetzliche Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Gemeinsam mit anderen Verbänden hat der BUJ den Austausch zu praktischen Compliance-Umsetzungsfragen des LkSG mit dem BAFA gesucht.

Neues aus den Fach- und Regionalgruppen
Michel Grünke / Dr. Uwe Foertsch / Dr. Malgorzata Hartwig / Andreas Dietzel / Christine Bernard / Dr. Peter Hennke / Dr. Jan Christoph Pfeffer / Julia Koenen /
Patricia-Milena Batista

Die Fach- und Regionalgruppen des BUJ waren in den letzten Wochen wieder sehr aktiv. Jede Veranstaltung waranders und hatte ihre Besonderheiten. Dabei wurden nicht nur aktuelle Themen diskutiert und Fachvorträge gehalten– auch der Austausch untereinander stand im Fokus.

Aktuelles

Gesetz für virtuelle Hauptversammlungen

Das Bundeskabinett hat am 27.04.2022 den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften beschlossen.

EU einigt sich auf Geschlechterquote im Vorstand

Spitzenpositionen in Europas Wirtschaft müssen ab 2026 ausgewogener zwischen Frauen und Männern besetzt werden. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament verständigt.

BAG zur Entschädigung nach AGG

In einem Streitfall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) stritten die Parteien darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen einer Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung zu zahlen..

Referentenentwurf: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen

Mit dem Referentenentwurf soll insbesondere die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert sowie eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen geschaffen werden.

46 % aller Beschäftigen bekommen Urlaubsgeld

In Deutschland erhalten etwas weniger als die Hälfte (46 %) aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Recht & Wirtschaft

Aktuelle Rechtsprechung rund um den Syndikus
Martin W. Huff

An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt Martin W. Huff über aktuelle Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Zulassung, aber auch mit der Tätigkeit und dem Befreiungsrecht des Syndikusrechtsanwalts befassen.

Welche neuen Rahmenbedingungen gelten für welche Verträge?
Tanja Reinhoffer

Zahlreiche neue Gesetze ändern zukünftig das regulatorische Umfeld im Hinblick auf eine Vielzahl von Verträgen. Die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen werden im Folgenden dargestellt.

KI statt Konfrontation in der Bauwirtschaft
Peter Götz / Markus Schrödl

Welchen Beitrag kann KI in der Bauwirtschaft künftig dazu leisten, notorisch streitbefangene Großbauvorhaben bereits im Vertragsanbahnungsverhältnis zu befrieden?

Im Fokus

Im Fokus: Berufsrecht: Was bewegt den Berufsstand 2022?
Viola C. Didier

Geldwäsche und kein Ende
Jürgen Krais

Syndikusrechtsanwälte können nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) geldwäscherechtliche Verpflichtete sein. Die Auslegungshinweise (AuA) zum GwG erreichen aktuell einen Umfang von rund 70 Seiten. Trotz – oder gerade deswegen? – bestehen aus Sicht vieler Syndikusrechtsanwälte nach wie vor viele Fragen. Die Task Force Geldwäsche (FG Berufsrecht) kümmert sich um Anfragen der Mitgliedschaft. Im Folgenden eine kleine Auswahl.

Verpflichtenderelektronischer Rechtsverkehr seit dem 1. Januar 2022
Julia von Seltmann

Seit dem 01.01.2022 ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtend. Viele Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte fragen sich, ob diese aktive Nutzungspflicht auch für sie gilt und was bei der Nutzung des beA in Unternehmen zu beachten ist.

Was sich für Syndikusrechtsanwälte ab dem 1. August 2022 ändert
Martin W. Huff

Im August 2021 wurde die sogenannte „große BRAO-Reform“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einige Regelungen sind bereits kurz danach in Kraft getreten, doch weite Teile des Gesetzes treten erst zum 01.08.2022 in Kraft. Warum diese lange Vorlaufzeit erforderlich war, hat der Gesetzgeber nicht begründet – verständlich ist es nicht. Alle Änderungen hätten unmittelbar in Kraft treten können.

Legal Tech & Co – aller Anfang ist leicht, oder?!
Sophie Martinetz

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