Positionspapier zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
09.07.2024
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts veröffentlicht. Mitglieder der BUJ-Fachgruppe Dispute Resolution haben zu diesem Entwurf für den BUJ eine Stellungnahme verfasst.
Die Autoren sind:
- Glenn Baumgarten, LL.M., Bonn
- Heike Brehm, Erlangen
- Matthias Hart, Darmstadt
- Dr. Tim Sperling, Ingelheim am Rhein
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) begrüßt grundsätzlich den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts und ist erfreut, dass mehrere seiner Vorschläge aus der Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 13. März 2024 inzwischen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden haben.
Besonders positiv hervorgehoben werden die folgenden Punkte:
- Bei Übermittlung eines elektronischen Schiedsspruchs kann jede Partei nachträglich verlan- gen, dass ihr eine schriftliche Ausfertigung des Schiedsspruchs bereitgestellt wird;
- Die Widerspruchsfrist für die Veröffentlichung von Schiedssprüchen wird von einem auf drei Monate verlängert sowie
- Konkrete Kodifizierung der Restitutionsgründe im Rahmen des Restitutionsverfahrens.
Kritik an Formfreiheit für Schiedsvereinbarungen
Der BUJ sieht die Beibehaltung der Formfreiheit für Schiedsvereinbarungen kritisch und fordert, dass diese schriftlich oder in einer nachweisbaren Textform erfolgen sollen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Das ausführliche Positionspapier des BUJ an die Bundesregierung finden Sie in der Anlage.