Stellungnahme
27.02.2026
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Mitglieder der BUJ-Fachgruppe Dispute Resolution haben hierzu für den BUJ eine Stellungnahme verfasst. Darin wird u.a. zu den nachstehenden Punkten ausgeführt:
Form der Schiedsvereinbarung (§ 1031 Abs. 1 ZPO-RefE)
- Der BUJ begrüßt die technologieoffene Ausgestaltung der Formerfordernisse. Die Schiedsvereinbarung soll schriftlich oder durch jedes andere Kommunikationsmittel geschlossen bzw. dokumentiert werden können, das einen späteren Zugriff auf die Information ermöglicht.
Veröffentlichung von Schiedssprüchen (§ 1054b ZPO-RefE)
- Der BUJ unterstützt die Möglichkeit, Schiedssprüche und Sondervoten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zu veröffentlichen. Zugleich wird begrüßt, dass die Parteien einer Veröffentlichung innerhalb einer Frist von drei Monaten widersprechen können.
Nachträgliche Übermittlung elektronischer Schiedssprüche (§ 1054 Abs. 5 Satz 2 ZPO-RefE)
- Der BUJ begrüßt, dass jede Partei nachträglich die Übermittlung eines elektronischen Schiedsspruchs in schriftlicher Form verlangen kann. Damit sollen insbesondere mögliche Schwierigkeiten bei der internationalen Vollstreckung vermieden werden.
Restitutionsverfahren (§ 1059a ZPO-RefE)
- Der BUJ sieht die Einführung des Restitutionsantrags kritisch, da dadurch die Rechtssicherheit und Rechtskraft von Schiedssprüchen beeinträchtigt werden könnten. Sollte an dem Verfahren festgehalten werden, spricht sich der BUJ unter anderem für eine Verkürzung der Frist von fünf auf höchstens zwei Jahre sowie für eine Einschränkung der Restitutionsgründe aus.
Vollziehung einstweiliger Maßnahmen (§ 1041 Abs. 2 ZPO-RefE)
- Der BUJ regt an, die Entscheidung des Gerichts weiterhin in dessen Ermessen zu stellen. Dadurch könnten auch atypische Fälle und mögliche Besonderheiten bei einstweiligen Maßnahmen ausländischer Schiedsgerichte angemessen berücksichtigt werden.
Wir danken den Autoren Glenn Baumgarten, LL.M., Heike Brehm, LL.M., und Matthias Hart für die sehr gute Zusammenarbeit im Rahmen der Stellungnahme.


