Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
10.10.2025
Der Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) hat am 10. Oktober 2025 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht veröffentlicht. Darin begrüßt der BUJ grundsätzlich die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschaftsrecht, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Regelungen.
Kernforderungen des BUJ:
Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen:
Der BUJ fordert, dass auch die Abtretung und Verpflichtung zur Abtretung von GmbH-Anteilen in das notarielle Online-Verfahren einbezogen werden. Es bestehe kein sachlicher Grund, diese strenger zu behandeln als Gründungen oder Kapitalerhöhungen. Die Warn- und Beweisfunktion könne auch durch Videobeurkundung sichergestellt werden.Umwandlungsvorgänge nach dem Umwandlungsgesetz:
Nach Ansicht des BUJ sollten auch Umwandlungen (z. B. Verschmelzungen, Spaltungen) online beurkundet werden können, sofern alle beteiligten Rechtsträger einverstanden sind. Dies würde insbesondere konzerninterne Umstrukturierungen erheblich vereinfachen und beschleunigen.
Der bestehende Schutzmechanismus des § 16a Abs. 2 BeurkG gewährleiste ausreichend Rechtssicherheit, da der Notar bei Zweifeln die Online-Beurkundung ablehnen könne.
Vielen Dank an die Autoren des Positionspapiers:
Mitglieder der Fachgruppe Corporate
Dr. Peter Hennke, Friedrichsdorf
Dr. Jan Christoph Pfeffer, Bonn
Dr. Ulrich Zwach, Bonn