Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
24.10.2025
Der Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) hat am 24. Oktober 2025 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe veröffentlicht. Darin begrüßen wir ausdrücklich die vorgesehenen Schritte zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung des Berufsrechts, sehen jedoch weiteren Handlungsbedarf zur Beseitigung bestehender Rechtsunsicherheiten im Zulassungsrecht von Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten.
In unserer Stellungnahme betonen wir insbesondere zwei zentrale Forderungen:
1) Verzicht auf die amtliche Beglaubigung von Arbeitsverträgen
Der BUJ unterstützt den geplanten Wegfall des Erfordernisses einer amtlichen Beglaubigung für Arbeitsverträge von Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten (§ 46a Abs. 3 S. 1, § 46b Abs. 4 S. 2 BRAO). Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass dieser Schritt unnötige bürokratische Hürden verursacht, ohne zur Qualität des Zulassungsverfahrens beizutragen. Der Verzicht auf die Beglaubigung reduziert Aufwand und Kosten, fördert digitale Prozesse und entspricht den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt.
2) Rechtssicherheit bei Tätigkeitswechseln innerhalb desselben Arbeitgebers
Der BUJ fordert zudem eine gesetzliche Klarstellung, um Rechtsunsicherheiten bei Tätigkeitswechseln von Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten innerhalb desselben Arbeitgebers zu beseitigen. Derzeit bestehen erhebliche Unsicherheiten darüber, wann ein „wesentlicher Tätigkeitswechsel“ vorliegt, was regelmäßig zu aufwendigen Prüfverfahren führt. Eine gesetzliche Regelung mit Beispielen oder die generelle Einbeziehung interner Tätigkeitswechsel in die ursprüngliche Zulassung würde hier für mehr Rechtssicherheit sorgen und gleichzeitig Bürokratie abbauen.
Die Stellungnahme wurde von den Mitgliedern der Fachgruppe Berufsrecht – Andreas Dietzel (Gauting, Vorsitzender), Dr. Timo Hermesmeier (Königstein im Taunus) und Dr. Martin Petrasch (Nürnberg) – verfasst. Wir danken der Fachgruppe für die engagierte Arbeit und ihren wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte.



