Stellungnahme zur Ausweitung der
notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht
06.06.2024
Zu der aktuellen Verbändeabfrage des Bundesministeriums der Justiz zur möglichen Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht hat der BUJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Die Autoren sind Mitglieder der Fachgruppe Corporate:
• Dr. Peter Hennke, Friedrichsdorf
• Dr. Jan Christoph Pfeffer, Bonn
• Dr. Ulrich Zwach, Bonn
Eine Erweiterung der notariellen Online-Verfahren schätzt Dr. Patrick Christian Otto, Geschäftsführer des BUJ, anhand der Stellungnahme folgendermaßen ein:
„Das notarielle Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht und seine etablierte Erweiterung im letzten Jahr erleichtern bereits verschiedene Abläufe für den Berufsstand der Inhouse Juristen. Daher begrüßen wir die praxisorientiere Verbändeabfrage des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Der BUJ hat daher in seiner Stellungnahme verschiedene Bereiche benannt, in denen die Ausweitung des notariellen Online-Verfahrens sinnvoll wäre. Das sind im Folgenden:
· Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH sowie die diesbezügliche Verpflichtung einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG)
· Umwandlungsvorgänge nach dem UmwG
In beiden Bereichen sieht der BUJ keine Notwendigkeit für einen höheren Schutz als bei den bereits über das notarielle Online-Verfahren abgedeckten gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten.
Weiterhin sieht der BUJ den Hauptgrund für die Nichtnutzung des notariellen Online-Verfahrens bei Mitarbeitenden von Unternehmen in dem individuellen Fehlen von notwendigen Ausweis- bzw. Passdokumente mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) bzw. eine europäische eID.“
Die ausführliche Stellungnahme des BUJ an das Bundesministerium der Justiz finden Sie in der Anlage.