Verordnung zum Geldwäschegesetz nach Auffassung des BUJ verfassungswidrig
17.06.2020
Im Rahmen der Verbändeanhörung des BMF zum Entwurf einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) hat der BUJ eine Stellungnahme abgegeben. Nach Auffassung des BUJ ist der Entwurf verfassungswidrig.


