KI-Summit
am 08. Februar 2024 in München

 

04.12.2023

Herzliche Einladung zum KI-Summit am 08.02.2024 in München. Wir danken unserem strategischen Partner CMS für die Unterstützung und die Ausrichtung dieses Events.

Im Rahmen des KI-Summits wird es in verschiedenen Sessions um aktuelle Fragen rund um das Thema „KI-Recht“ gehen. Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten unseres Strategischen Partners CMS, Nymphenburger Straße 12, 80335 München und wird ab 17:00 Uhr bei einem Imbiss mit Networking ausklingen.

SUMMIT: KI

Datum: 08. Februar 2024

Zeit: 10:00 bis 17:00 Uhr mit anschließendem Networking bei einem geselligen Imbiss

Ort: Räumlichkeiten unseres Strategischen Partners CMS, Nymphenburger Straße 12, 80335 München

Die Agenda des Summits gestaltet sich wie folgt:

  • 09:30 Uhr: Registrierung und Kaffee

  • 10:00 Uhr: Begrüßung und Keynote zur Einführung, Entwicklung und Nutzung von  generativer KI im Unternehmen und in der Rechtsabteilung

  • 10:45 Uhr: Rechtliche Rahmenbedingungen & Regulierung – Widersprüche zur Transparenzforderung, Urheberrecht

  • 11:15 Uhr: Kaffeepause I  (ggf. nur eine kurze „Organisationspause, Panelisten auf die Bühne, ein schneller Kaffee bevor das Panel beginnt)

  • 11:30 Uhr: Paneldiskussion – „Regulierung durch die KI-Verordnung der EU“ 

  • 12:45 Uhr: Lunch

  • 13:45 Uhr: Grundlagen und strategische Entwicklung von KI in Rechtsabteilungen 

  • 14:15 Uhr: Workshop: Konkrete Anwendungsfälle von KI in der Rechtsabteilung | Auswahl von Toolanbietern

  • 15:15 Uhr: Kaffeepause 2

  • 15:45 Uhr: Paneldiskussion – „Wie müssen wir Menschen uns durch KI verändern? – Fehlerbewusstsein, Interpretation, Promptdesign & Co.“

  • Ab 17:00 Uhr: Kulinarischer Ausklang und Netzwerken

Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2024. Für BUJ-Mitglieder ist die Veranstaltung kostenlos.

Teilnahmezertifikat/Teilnahmebescheinigung
Über die Teilnahme an einer Veranstaltung stellt der Verband – bei durchgehender Teilnahme des Teilnehmers – dem Teilnehmer eine Bescheinigung aus. Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Fortbildung im Rahmen der FAO. Eine Entscheidung über die Anerkennung bleibt der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.